equal pay – und die Verjährung

Die Tarifunfähigkeit einer Vereinigung (hier: der CGZP) ist keine Tatsache, deren „Unkenntnis“ den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist für den Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt hindern könnte, sondern eine im Verfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 iVm. §

Artikel lesen

equal pay – und die spätere arbeitsvertralgiche Regelung von Ausschlussfristen

Der Arbeitnehmer ist nicht gehalten, Ausschlussfristen aus unwirksamen Tarifverträgen der CGZP oder aus den nicht wirksam in das Arbeitsverhältnis einbezogenen Tarifbestimmungen einzuhalten. Derartige „tarifliche“ Ausschlussfristenregelungen sind auch nicht kraft Bezugnahme als Allgemeine Geschäftsbedingung Bestandteil des Arbeitsvertrags geworden.

Etwas anderes ergibt

Artikel lesen

Tarifliche Ausschlussfristen

Tarifvertragliche Ausschlussfristen bezwecken, dass sich der Anspruchsgegner auf die aus Sicht des Anspruchsstellers noch offenen Forderungen rechtzeitig einstellt, Beweise sichert oder vorsorglich Rücklagen bilden kann. Ausschlussfristen dienen der Rechtssicherheit. Die verspätete Geltendmachung oft zweifelhafter oder rückwirkend schwer feststellbarer Ansprüche soll

Artikel lesen

Ausschlussfrist für die Urlaubsabgeldung

Der Anspruch auf Abgeltung des nach lang andauernder Arbeitsunfähigkeit bestehenden gesetzlichen Mindesturlaubs kann aufgrund tariflicher Ausschlussfristen verfallen. Er ist nicht in dem Sinne Surrogat des Urlaubsanspruchs, dass für ihn dieselben Regeln wie für den Urlaubsanspruch gelten, sondern ist ein reiner

Artikel lesen

Fahrtkostenabrechnung mit

Der Einsatz eines Routenplaners zu Abrechnungszwecken erfüllt nicht den Mitbestimmungstatbestand nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat ua. mitzubestimmen bei der Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt

Artikel lesen

Ausschlussfrist für die Urlaubsabgeltung

Ein Arbeitnehmer macht mit der Erhebung einer Bestandsschutzklage beim Arbeitsgericht die von dem Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängenden Ansprüche (hier: Urlaubsabgeltung) geltend und wahrt damit eine arbeitsvertragliche Ausschlussfrist sowohl für die erste Stufe (schriftliche Geltendmachung) als auch für die zweite Stufe

Artikel lesen

Zweistufige tarifliche Ausschlussfristen

Zweistufige tarifliche Ausschlussfristen sind verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass mit Erhebung einer Bestandsschutzklage (Kündigungsschutzklage oder Befristungskontrollklage) die davon abhängigen Ansprüche wegen Annahmeverzugs im Sinne der tariflichen Ausschlussfrist gerichtlich geltend gemacht sind.

Mit einer Bestandsschutzklage wahrt der Arbeitnehmer, ohne dass es einer

Artikel lesen

Kündigungsschutzklage und die Wahrung einer zweitstufigen tariflichen Ausschlussfrist

Ein Arbeitnehmer macht mit Erhebung einer Bestandsschutzklage (Kündigungsschutz- oder Befristungskontrollklage) die von deren Ausgang abhängigen Vergütungsansprüche „gerichtlich geltend“ und wahrt damit die zweite Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist.

Die tarifvertraglich vereinbarte Ausschlussfrist ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass mit Erhebung einer Bestandsschutzklage

Artikel lesen

Ausschlussfristen bei der Urlaubsabgeltung

Der Anspruch auf Abgeltung des nach lang andauernder Arbeitsunfähigkeit bestehenden gesetzlichen Mindesturlaubs kann aufgrund tariflicher Ausschlussfristen verfallen. Er ist nicht Surrogat des Urlaubsanspruchs, sondern ein reiner Geldanspruch, der sich nicht mehr von sonstigen Entgeltansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis unterscheidet. Er unterfällt

Artikel lesen

Ausschlußfristen und die Kündigungsschutzklage

Eine durch Erhebung der Kündigungsschutzklage gewahrte einzelvertragliche Ausschlussfrist, die eine klageweise Geltendmachung verlangt, muss vom Arbeitnehmer nicht ein zweites Mal durch Einreichung einer Zahlungsklage nach rechtskräftigem Abschluss des Bestandsstreits gewahrt werden.

Ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers geregelt, dass

Artikel lesen

Ausschlussfrist für das Arbeitsgeberdarlehn

Der Anspruch auf Rückerstattung eines Arbeitgeberdarlehens (§ 488 Abs. 1 Satz 2 BGB) kann einer (tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich vereinbarten) Ausschlussfrist unterfallen.

Die Ausschlussfrist spricht – so in dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall – von „Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis“. Sie erfasst

Artikel lesen