Insolvenzanfechtung von Gehaltszahlungen – verfassungsgemäß und ohne Ausschlussfristen

Die Anfechtungstatbestände der §§ 129 ff. InsO sind nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts auch insoweit verfassungskonform, wie sie die Anfechtung von unter dem Druck von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bzw. durch Zwangsvollstreckung erlangter Zahlungen von Arbeitsentgelt ermöglichen.

Die Ausschlussfristen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen

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