Ein Ausschluss des Unfallversicherungsschutzes für Fahrtveranstaltungen, „bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt“, setzt einen verabredeten oder angekündigten Wettkampf voraus, bei dem Platzierung und Sieg von der Geschwindigkeit abhängen. Die Möglichkeit, auf einer Rennstrecke Höchstgeschwindigkeiten zu erreichen, genügt
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