Die Regelungen über die öffentliche Auftragsvergabe gelten nicht für die Dienstleistung des Transports von Patienten im Notfall durch gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. Dies entschied jetzt der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Rechtsstreit über die Rettungsdienstvergabe in der rheinischen Stadt Solingen: Die Stadt Solingen hat, nachdem sie mehrere Hilfsorganisationen zur
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