Dienstliche Beurteilung auf einem gebündelten Dienstposten

Damit die dienstliche Beurteilung eines Polizeibeamten auf einem sog. gebündelten Dienstposten nicht rechtswidrig ist, muss die Beurteilung des Beamten erkennen lassen, welche Wertigkeit die von dem Beamten im Beurteilungszeitraum ausgeübten Tätigkeiten auf diesem Dienstposten im Einzelnen hatten. So das Thüringer Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall eines Polizeikommissars, der mit

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Konkurrenzkampf bei Dienstpostenbesetzung des BND

Die Entscheidung des Dienstherrn, einen Dienstposten behördenintern auszuschreiben und über die Besetzung nach Leistungskriterien zu entscheiden, hält sich im Rahmen des personalwirtschaftlichen Ermessens. Nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts kommt dem Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung beim Leistungsvergleich maßgebendes Gewicht zu. Ein schlechteres Gesamturteil kann durch erheblich bessere Leistungsmerkmale ausgeglichen werden, denen

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