Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Das ehemalige Kasernengelände – und die Bauleitplanung

Ein außerhalb einer Ortschaft liegendes Kasernengelände, dessen militärische Nutzung endgültig aufgegeben worden ist, bildet keinen Ortsteil und kann damit nicht nach § 34 Abs. 1 BauGB baulich genutzt werden. Gegenstand des hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Normenkontrollverfahrens war der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Luitpolderhöfe“ der Gemeinde Lenggries. Westlich der Ortschaft Lenggries liegt ein

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Das ehemalige Kasernengelände – und seine bauliche Nutzung

Ein außerhalb einer Ortschaft liegendes Kasernengelände, dessen militärische Nutzung endgültig aufgegeben worden ist, bildet keinen Ortsteil und kann damit nicht nach § 34 Abs. 1 BauGB baulich genutzt werden. Gegenstand des hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Normenkontrollverfahrens war der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Luitpolderhöfe“ der Gemeinde Lenggries. Westlich der Ortschaft Lenggries liegt ein

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Betriebserweiterung im Außenbereich – und die benachbarte Wohnbebauung

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts müssen im Außenbereich ansässige Betriebe auf die benachbarte Wohnbebauung Rücksicht nehmen. Welche Anforderungen das Gebot der Rücksichtnahme (objektivrechtlich) stellt, hängt wesentlich von den jeweiligen Umständen ab. Dabei dürfen bestehende Vorbelastungen nicht außer Betracht bleiben. Was von einem genehmigten Betrieb – legal – an Belastungen verursacht

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Wasser- und Abwassergebühren für jein Grundstück im Außenbereich

Ein tatsächlicher Anschluss, der die Beitragserhebung gegenüber einem Außenbereichsgrundstück rechtfertigen könnte, liegt nicht schon dann vor, wenn Leitungen vorhanden sind, welche die Wasserversorgung eines Grundstücks bewerkstelligen können, sondern erst dann, wenn diese Leitungen zur Versorgung einer baulichen Anlage mit Frischwasser auch tatsächlich genutzt werden. Die eine (Nach-) Erhebung rechtfertigende Verbesserung

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Erschließungsbeitrag – und die Tiefenbegrenzung

Der Anwendungsbereich einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung ist nicht darauf beschränkt, den Innen- vom Außenbereich abzugrenzen. Eine hinter einer satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung zurückbleibende Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB geht für die Bestimmung des Erschließungsvorteils der Tiefenbegrenzung als speziellere Regelung vor. Grundstücke, die teilweise im Außenbereich liegen, sind

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Schwarzbauten am Denkmal im Außenbereich

Wird durch ungenehmigte bauliche Maßnahmen die Denkmaleigenschaft eines im Außenbereich belegenen Bauwerks zerstört, kann die Genehmigungsfähigkeit der durchgeführten Maßnahmen jedenfalls nicht mehr am öffentlichen Belang des Denkmalschutzes (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Alt. 4 BauGB) scheitern. Nach Art. 82 Satz 1 BayBO 1998 kann die Bauaufsichtsbehörde die

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Der standortfremde Kies

Jede Bodenschatzgewinnung, wie auch der Kiesabbau an der Stelle des Kiesvorkommens, ist eine naturgemäß ortsgebundene und daher im Außenbereich baurechtlich privilegiert zulässige Tätigkeit. Diese Privilegierung entfällt aber mit dem Wegfall des eigenen Kiesabbaus. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Freiburg in dem hier vorliegenden Fall die Klage der Fa. Holcim

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Der Mobilfunkmast im Außenbereich

Zur In­an­spruch­nah­me der Pri­vi­le­gie­rung als öf­fent­li­che Ver­sor­gungs­an­la­ge nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB ge­nügt bei Mo­bil­funk­sen­de­an­la­gen an­stel­le der Orts­ge­bun­den­heit ihre Raum- bzw. Ge­biets­ge­bun­den­heit. Auf tech­nisch ge­eig­ne­te Stand­ortalter­na­ti­ven im In­nen­be­reich muss sich der Bau­herr einer Mo­bil­funk­sen­de­an­la­ge nur ver­wei­sen las­sen, wenn sie ihm zu­mut­bar sind. Nach § 35 Abs. 1

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Der Swimmingpool fürs Altenteilerhaus

Zwar sind Bauvorhaben, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen, im Außenbereich privilegiert zulässig. Ein Swimmingpool teilt diese Privilegierung eines Einfamilienhauses aber nicht. Zur funktionsgerechten Nutzung einer im Außenbereich gelegenen Wohnung – wie dem Einfamilienhaus – gehört zwar eine Garage, nicht aber ein Swimmingpool.

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Die Hütten und Zelte im Protestcamp

Die Zelte, Hütten und weitere Einrichtungen eines Protestcamps gelten als bauliche Anlage und bedürfen einer Baugenehmigung. So das Verwaltungsgericht Aachen in dem hier vorliegenden Fall des Protestcamps gegen den Tagebau Hambach, das aufgrund einer baurechtlichen Verfügung zu beseitigen war. Der Eigentümer einer Wiese im Außenbereich hatte den gegen den Tagebau

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Die Biogasanlage im Außenbereich

Für die privilegierte Zulassung einer Biomasseanlage im Außenbereich ist es erforderlich, dass sie dem landwirtschaftlichen Betrieb, dem sog. Basisbetrieb, zugeordnet ist. Befindet sich die Biogasanlage im Eigentum einer Betreibergesellschaft muss jedoch sichergestellt sein, dass der Inhaber des Basisbetriebs einen bestimmenden Einfluss auf die Gesellschaft ausüben kann. Mit dieser Begründung hat

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Umnutzung eines ehemaligen Sägewerks im Außenbereich

Die Aufteilung des Betriebsgeländes eines ehemaligen Sägewerks im Außenbereich nach Art eines Gewerbehofs auf verschiedene selbständige Teilnutzungen (u.a. eine Schlosserei), die jeweils den betriebseigentümlichen Abläufen in dem Sägewerk entsprechen bzw. ihrem Gewicht nach jeweils gar hinter ihnen zurück bleiben, bewirkt gleichwohl eine bauordnungs- und bauplanungsrechtliche beachtliche Nutzungsänderung. Bei der Umnutzung

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Die unrentable Nebenerwerbslandwirtschaft im Außenbereich

Der nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB pri­vi­le­gier­te land­wirt­schaft­li­che (Ne­ben­er­werbs-)Be­trieb muss nach Art und Um­fang grund­sätz­lich ge­eig­net sein, wirt­schaft­lich, d.h. mit Ge­winn­erzie­lungs­ab­sicht ge­führt zu wer­den. Nach­wei­se wer­den in Zwei­fels­fäl­len zu for­dern sein, wenn nach­voll­zieh­ba­re An­halts­punk­te dafür vor­lie­gen, dass dem Be­trieb die Mög­lich­keit der Ge­winn­erzie­lung ab­zu­spre­chen ist. Nach §

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Gebietserhaltungsanspruch im Außenbereich

Im Außenbereich gibt es keinen Gebietserhaltungsanspruch. Ein im Außenbereich privilegiert Ansässiger kann ein Nachbarvorhaben nur abwehren, wenn es gegen das in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB verankerte drittschützende Gebot der Rücksichtnahme verstößt. Ob die durch ein Außenbereichsvorhaben auslösten Beeinträchtigungen rücksichtslos sind, ist nicht aufgrund einer typisierenden

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Die Windräder und das benachbarte Jagdhaus

Der Eigentümer eines als Jagdhaus genehmigten, tatsächlich aber als Wochenend- oder Ferienhaus genutzten Gebäudes wird nicht durch Lärm unzumutbar beeinträchtigt, wenn der für eine im Außenbereich genehmigte Wohnnutzung einzuhaltende Immissionsrichtwert von 45 dB(A) nachts um 1 dB(A) überschritten wird. In dem jetzt vom Verwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Rechtsstreits ist der Kläger

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Erweiterung eines Bootssteegs

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt im Rechtsstreit um die Erteilung einer Baugenehmigung für einen Bootslagerplatz am Ammersee die Revision des Klägers zurückgewiesen. Der Kläger vermietet an einem Bootssteeg, für den er eine Genehmigung hat, Boote und Liegeplätze für Boote; darüber hinaus hat er einen etwa 400 m nordwestlich des

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