Vereinfachung des Ausfuhrverfahrens

Die Bundesregierung beabsichtigt, mit mehreren Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung das Ausfuhrverfahren zu vereinfachen.

So soll in der 81. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung unter anderem das bisherige Vorausanmeldeverfahren für “vertrauenswürdige” Exporteure durch ein einstufiges Ausfuhrverfahren ersetzt werden. Diese Exporteure, die ständig

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