Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat es abgelehnt, einen Schiedsspruch aufzuheben, in dem die Unwirksamkeit einer wegen Corona-bedingter Unterbrechung des Spielbetriebs der Bundesliga ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung eines Fernsehverwertungsvertrags festgestellt worden war. Nach den Feststellungen des Schiedsgerichts begründet die Unterbrechung des Spielbetriebs der Bundesliga und der 2. Bundesliga infolge der Corona-Pandemie
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