Corona-Maske im Klassenzimmer

Ein Lehrer als Maskenverweigerer

Das Landesarbeitsgericht hat die außerordentliche Kündigung eines brandenburgischen Lehrers, der die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ablehnte, (siehe die Terminankündigung vom 07.10.2021, Pressemitteilung Nr. 37/21) für wirksam erachtet.

Das Arbeitsverhältnis des klagenden Lehrers wurde vom Land Brandenburg gekündigt, weil dieser

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Klinik

Kirchliche Arbeitsverhältnisse – und die außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

Es fehlt bei einem Arbeitsverhältnis, dass den die „Arbeitsvertragsrichtlinien für Einrichtungen, die der Diakonie Deutschland angeschlossen sind“ unterliegt, nicht deshalb an einem wichtigen Grund für eine außerordentliche Änderungskündigung, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine im Wesentlichen gleichwertige Beschäftigungsmöglichkeit bei einem

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Vasen

Kündigungsgrund: Ming Vase

Die Bezeichnung einer Vorgesetzten als „Ming Vase“ und die weitere Erläuterung durch eine Geste des Nach-Hinten-Ziehens der Augen und Wiederholung „Na Sie wissen schon, die Ming-Vase“ kann ein Grund für eine außerordentliche Kündigung einer Verkäuferin eines Kaufhauses mit internationalem Publikum

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Heimleiterin wird außerordentlich gekündigt

Unwirksam kann eine außerordentliche Kündigung einer Heimleiterin sein, wenn der Verdacht eines kollusiven Verhaltens mit einem Mitarbeiter besteht. Während sich das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen dabei auf die Unwirksamkeit der fehlerhaften Personalratsanhörung berufen hat, argumentierte das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, dass hinsichtlich den erhobenen

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Bundesverwaltungsgericht

Der Student als Nachfolge-Mieter

Unter welchen Voraussetzungen berechtigt die lediglich „gefährdet erscheinende“ wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines nach dem Tod des ursprünglichen Mieters in ein unbefristetes Mietverhältnis eingetretenen Mieters den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 563 Abs. 4 BGB? Mit dieser Frage hatte sich jetzt

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Außerordentliche Verdachtskündigung

Eine Verdachtskündigung kann gerechtfertigt sein, wenn starke, auf objektive Tatsachen gründende Verdachtsmomente vorliegen, die geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören, und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem

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