Verletzt eine medizinische Fachangestellte (Arzthelferin) ihre arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht dadurch, dass sie Patientendaten an eine nicht berechtigte Person weitergibt, stellt dies an sich einen wichtigen Grund dar, das Arbeitsverhältnis der Fachangestellten außerordentlich zu kündigen. Im Hinblick auf die Schwere eines solchen
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Eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges kann trotz langjähriger Betriebszugehörigkeit erfolgen. Das hat





















