Die Neuregelung zur Quarantäne für Reiserückkehrer aus bestimmten europäischen Länder in § 5 Abs. 1 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus ist voraussichtlich rechtmäßig. So hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall eines Antrags auf einstweilige Außervollzugsetzung der Neuregelung zur Quarantäne für Reiserückkehrer
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