Für Aussetzungszinsen nach §§ 237, 238 AO bestehen auch für Verzinsungszeiträume zwischen 2014 und 2018 ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel. Deshalb kann die Vollziehung entsprechender Zinsbescheide im einstweiligen Rechtsschutz vollständig ausgesetzt werden.
Das Finanzgericht Münster hat Steuerpflichtigen im Streit um Aussetzungszinsen für
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