Der Antrag auf Aufnahme als Spätaussiedler im Bundesgebiet muss in den von § 27 Abs. 1 Satz 2 BVFG erfassten Härtefällen auch dann in zeitlichem Zusammenhang mit der Aussiedlung gestellt werden, wenn der Aussiedler bereits im Zeitpunkt der Ausreise als deutscher Staatsangehöriger anerkannt war. Nach § 26 des Gesetzes über
LesenSchlagwort: Aussiedlung
Ein Winzerbetrieb im Ortsaußenbereich
Eine Baugenehmigung, mit der eine geplante Aussiedlung eines Winzerbetriebes in den Außenbereich eines Ortes genehmigt wird, verstößt nicht gegen drittschützende Vorschriften, wenn Immissionsrichtwerte eingehalten werden. So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt in dem hier vorliegenden Fall eines Winzerbetriebes im Ortskern von Steinweiler, gegen dessen Aussiedlung in den Ortsaußenbereich Bewohner aus
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