Ein Winzerbetrieb im Ortsaußenbereich

Eine Baugenehmigung, mit der eine geplante Aussiedlung eines Winzerbetriebes in den Außenbereich eines Ortes genehmigt wird, verstößt nicht gegen drittschützende Vorschriften, wenn Immissionsrichtwerte eingehalten werden.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt in dem hier vorliegenden Fall eines Winzerbetriebes im Ortskern

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