Die im Auswahlverfahren zu wahrende Neutralität und Gleichbehandlung der Bewerber schließt es aus, dass jemand, der das Auswahlverfahren persönlich verantwortet, eine Ausschreibung für einen konkreten Bewerber verspricht. So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Eilverfahren entschieden und dem Antragsgegner untersagt, die Stelle eines Staatsanwalts bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn
Lesen