Wenn Soldaten zur NATO wollen…

Nominierungen des Bundesministeriums der Verteidigung für Auswahlentscheidungen einer NATO-Agentur (hier: NATO EF 2000 and Tornado Development, Production and Logistics Management Agency – netma -) zur Besetzung ihrer Posten, die innerhalb einer hauptberuflichen Tätigkeit mit Soldaten der Bundeswehr besetzt werden können,

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Besetzung höherwertiger militärischer Dienstposten – und die Auswahlentscheidung

Auswahlentscheidungen zur Besetzung höherwertiger militärischer Dienstposten können anhand der Anforderungen des konkreten Dienstpostens erfolgen.

Nach der Rechtsprechung zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter folgt aus Art. 33 Abs. 2 GG ein Bewerbungsverfahrensanspruch, der Bewerbern um ein öffentliches Amt ein grundrechtsgleiches Recht

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Konkurrentenstreitverfahren um eine Richterstelle – und die inzidente Prüfung der der Auswahlentscheidung

Im Konkurrentenstreitverfahren hat die inzidente verwaltungsgerichtliche Prüfung der der Auswahlentscheidung zugrundeliegenden Beurteilung unter allen Gesichtspunkten zu erfolgen, die ihre Eignung als Auswahlgrundlage beeinträchtigen könnten. Dies gilt auch für Aspekte der richterlichen Unabhängigkeit. Die Auswahlentscheidung stellt keine Maßnahme der Dienstaufsicht im

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Beamtenrechtliche Konkurrentenklage – und der nicht rechtzeitig genutzte einstweilige Rechtsschutz

Hat der Antragsteller die Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutzes innerhalb der dem Dienstherrn auch in sog. Vorwirkungsfällen entsprechend auferlegten Wartefrist nicht wahrgenommen und ist die beamtenrechtliche Maßnahme – wenn auch noch nicht rechtsbeständig – durchgeführt, ist von dem in beamtenrechtlichen Konkurrentenschutzverfahren herabgestuften

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Die Anlassbeurteilung im Auswahlverfahren

Die Auswahlentscheidung zur Besetzung einer Stelle ist fehlerhaft, wenn die für die Stellenbesetzung erstellte Anlassbeurteilung nicht den Anforderungen der hierzu erlassenen Beurteilungsrichtlinie entspricht.

So das Sächsische Oberverwaltungsgericht in den hier vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in den Konkurrentenstrreitverfahren zur Besetzung

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Die Wahl eines Ortsamtsleiters

Auch im Fall der Wahl der Ortsamtsleitung durch den Beirat als Wahlgremium ist eine an den durch Artikel 33 Absatz 2 GG vorgezeichneten Kriterien orientierte Auswahlentscheidung zu treffen. Sind die wahlberechtigten Mitglieder des Beirates nicht hinreichend über die zum Vorstellungsgespräch

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Die Zulassung zu einem Volksfest

Die Auswahl über Anträge auf Zulassung zu einem Jahrmarkt kann nach den Kriterien der persönlichen Eignung der Bewerber und der Attraktivität der Geschäfte vorgenommen werden. Auch ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn für einzelne Unterkriterien jeweils Punkte vergeben werden

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Beförderung von Telekom-Beamten

Ist die durch das Grundgesetz zwingend vorgeschriebene leistungsgerechte Beurteilung eines jeden Beamten nicht möglich, da nicht mehr seine Leistungen, sondern die von ihm nicht beeinflussbare Zahl der Beförderungsstellen für die Benotung maßgeblich ist, können diese erstellten Beurteilungen nicht Grundlage einer

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Abbruch eines Auswahlverfahrens

Wenn ein Auswahlverfahren aus einem sachlichen Grund, zu dem auch Zweifel an der Eignung des einzigen Bewerbers gehören, abgebrochen wird, muss ein solcher Verfahrensabbruch und die dafür relevanten Erwägungen aber in den Akten dokumentiert und der Bewerber zeitnah unmissverständlich darüber

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Konkurrentenklagen unter Richtern

Im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren ist ein Antrag bereits dann erfolgreich, wenn nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die vom Dienstherrn getroffene Auswahlentscheidung zu Lasten des Antragstellers rechtlich fehlerhaft ist. Dabei hängt es vom jeweiligen Einzelfall ab, inwiefern der Dienstherr

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Die Besetzung einer Rektorenstelle

Sind in einem vorherigen Widerspruchsverfahren geäußerte Bedenken gegen die Auswahlentscheidung bei der Besetzung eines (Beförderungs-)Dienstpostens bereits ausgeräumt worden, so ist die erneute Auswahlentscheidung aller Voraussicht nach ermessensfehlerfrei.

So das Verwaltungsgericht Karlsruhe in dem hier vorliegenden Fall eines Eilantrags gegen die

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Ein Jahrmarkt ohne Kinder-Autoskooter

Sieht die Gewerbeordnung vor, dass die Teilnahme an einem Jahrmarkt aus sachlichen Gründen, insbesondere auch im Falle eines Bewerberüberhanges, nach pflichtgemäßem Ermessen des Veranstalters beschränkt werden kann, ist eine getroffene Auswahlentscheidung rechtlich nicht zu beanstanden.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts

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Drittsendezeiten im Privatfernsehen

Gegen die Auswahlentscheidung der Versammlung der Landesanstalt für Medien und Kommunikation über Drittsendezeiten bei Sat.1 ist ein gesonderter Rechtsschutz nicht möglich, da die Auswahlentscheidung nur eine Zwischenentscheidung innerhalb des Verfahrens ist, bei dem erst die am Ende des Verfahrens stehende

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