Die im Auswahlverfahren zu wahrende Neutralität und Gleichbehandlung der Bewerber schließt es aus, dass jemand, der das Auswahlverfahren persönlich verantwortet, eine Ausschreibung für einen konkreten Bewerber verspricht.
So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Eilverfahren entschieden und dem
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