Auswahlermessen und Punktesystem bei der Versetzung von Beamten

Ent­schließt sich der Dienst­herr bei einer Ver­set­zungs­maß­nah­me, die eine Viel­zahl von Be­am­ten be­trifft, im Rah­men sei­nes Aus­wahler­mes­sens die auf­grund der be­am­ten­recht­li­chen Für­sor­ge­pflicht zu be­rück­sich­ti­gen­den Be­lan­ge an­hand eines Punk­te­sys­tems zu er­fas­sen und zu be­wer­ten, um dar­aus eine Rang­fol­ge der zu ver­set­zen­den

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Ein Jahrmarkt ohne Kinder-Autoskooter

Sieht die Gewerbeordnung vor, dass die Teilnahme an einem Jahrmarkt aus sachlichen Gründen, insbesondere auch im Falle eines Bewerberüberhanges, nach pflichtgemäßem Ermessen des Veranstalters beschränkt werden kann, ist eine getroffene Auswahlentscheidung rechtlich nicht zu beanstanden.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts

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Welcher Autoscooter soll es sein?

Eine Gemeinde als Veranstalterin eines gem. § 60 b GewO festgesetztes Volksfestes hält sich im Rahmen ihres Auswahlermessens gem. § 70 Abs. 3 GewO, wenn sie das Bewertungskriterium der Attraktivität aus ihren „Richtlinien zur Durchführung des Zulassungsverfahrens zur Teilnahme an

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