Alleine die Abbildung eines brüllenden Löwenkopfes als Tattoo bei einem Einstellungsbewerber für den Polizeivollzugsdienst kommt kein in ihrem Deutungsgehalt eindeutiger, die Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Frage stellender Inhalt zu. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in dem hier vorliegenden Eilverfahren das Land NRW verpflichtet, einen
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