Die unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache kann den betroffenen Ausländer in seinem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzen. In der hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Verfassungsbeschwerde wandte sich ein 27-jähriger mazedonischer Staatsangehöriger gegen die im Wege des Eilrechtsschutzes ergangene obergerichtliche Bestätigung seiner Ausweisung nach Mazedonien, die aufgrund seiner
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