Ausweisung eines noch nie eingereisten Ausländers

§§ 53 ff. AufenthG bieten keine Rechtsgrundlage für die Ausweisung eines visumpflichtigen drittstaatsangehörigen Ausländers, der noch nie in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist und sich dort aufgehalten hat. Es verstößt gegen Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), die Ausweisung eines noch nie in das Bundesgebiet eingereisten visumpflichtigen drittstaatsangehörigen

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Abschiebung

Die Ausweisung eines noch nicht eingereisten Ausländers

Ein visumpflichtiger Drittstaatsangehöriger, der sich noch nie in Deutschland aufgehalten hat, kann auf der Grundlage der §§ 53 ff. AufenthG nicht ausgewiesen werden.  In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatte ein irakischer Staatsangehöriger geklagt, der noch nie in das Bundesgebiet eingereist ist. Im Februar 2018 beantragte er bei der

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Justizzentrum Bremen

Ausweisungsbezogenes Einreise- und Aufenthaltsverbot – und die asylrechtliche Rückkehrentscheidung

Ein an eine Ausweisung anknüpfendes Einreise- und Aufenthaltsverbot der Ausländerbehörde kann auch dann mit einer Rückkehrentscheidung einhergehen, wenn lediglich eine in einem Asylverfahren ergangene Abschiebungsandrohung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vorliegt.  In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall reist ein türkischer Staatsangehöriger im Jahr 1975 kurz nach seiner Geburt

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Heroin

Ausweisung eines Heroin-Dealers

Das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG auf freie Entfaltung der Persönlichkeit steht als allgemeines Menschenrecht auch Ausländern zu. Die Beschränkung des Grundrechts der Freizügigkeit auf Deutsche und auf das Bundesgebiet (Art. 11 GG) schließt nicht aus, auf den Aufenthalt von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland Art. 2 Abs.

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Flüchtling Hamburg Hafen

Ausweisung – und die unzureichende Abwägung

Die unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache kann den betroffenen Ausländer in seinem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzen. In der hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Verfassungsbeschwerde wandte sich ein 27-jähriger mazedonischer Staatsangehöriger gegen die im Wege des Eilrechtsschutzes ergangene obergerichtliche Bestätigung seiner Ausweisung nach Mazedonien, die aufgrund seiner

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Abschiebung

Die generalpräventive Ausweisung – bei abgeurteilten Straftaten

Eine Ausweisung kann auch nach dem seit 1.01.2016 geltenden Ausweisungsrecht auf generalpräventive Gründe gestützt werden. Ein generalpräventives Ausweisungsinteresse muss zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt noch aktuell sein. Für Ausweisungsinteressen, die an strafbares Verhalten anknüpfen, bieten die strafrechtlichen Verjährungsfristen der §§ 78 ff. StGB einen geeigneten Rahmen zur Konkretisierung. Bei abgeurteilten Straftaten stellen

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Die generalpräventive Ausweisung

Ausweisungen können auch nach der Novellierung des Ausweisungsrechts allein auf generalpräventive Gründe gestützt werden. Dies hat aktuell das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden Anlass für diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts war die Klage eines im Januar 1986 in Syrien geborenen palästinensischen Volkszugehörigen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Dieser reiste im September 1990 gemeinsam mit

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Abschiebung

Einreise- und Aufenthaltsverbote zur Terrorismusbekämpfung – und die Rückführungsrichtlinie

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem Gerichtshof der Europäischen Union ein Vorabentscheidungsersuchen von Fragen zur Anwendbarkeit der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG auf das mit einer Ausweisungsentscheidung einhergehende Einreise- und Aufenthaltsverbot vorgelegt: Wird ein Einreiseverbot, das gegen einen Drittstaatsangehörigen zu „nichtmigrationsbedingten“ Zwecken erlassen wird, von dem Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments

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Alkohol

Entziehungsanstalt – Sprachkenntnisse und Therapieerfolg

Verfügt der Angeklagte über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, um eine Therapie erfolgreich durchführen zu können, ist eine Maßregelanordnung grundsätzlich in Betracht zu ziehen ist. Schon bei sprachunkundigen Ausländern ist ein Absehen von einer Maßregelanordnung nur in Ausnahmefällen möglich. Im hier entschiedenen Fall kam noch hinzu, dass auch nicht ersichtlich

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Keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – wegen fehlender Sprachkenntnisse

Vor der Maßregelanordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt kann abgesehen werden, wenn es an einer hinreichend konkreten Aussicht auf einen Behandlungserfolg im Sinne von § 64 Satz 2 StGB fehlt, weil angesichts der nur rudimentären Beherrschung der deutschen Sprache Selbstreflektion und Therapiegespräche nicht möglich sind. Nach gefestigter Rechtsprechung

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Ausweisung aus Gründen der Generalprävention

Generalpräventive Gründe können auch nach dem seit 1.01.2016 geltenden Ausweisungsrecht ein Ausweisungsinteresse im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG begründen. Ein generalpräventives Ausweisungsinteresse muss zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt noch aktuell sein. Das ist nicht der Fall, wenn es durch Zeitablauf so sehr an Bedeutung verloren hat, dass es

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Das generalpräventive Ausweisungsinteresse

Im Ausländerrecht können generalpräventive Gründe auch nach dem seit 2016 geltenden neuen Ausweisungsrecht ein Ausweisungsinteresse begründen, das der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis regelmäßig entgegensteht. Dies entschied jetz das Bundesverwaltungsgericht auf die Klage eines nigerianischen Staatsangehörigen, der die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen begehrt. Der Kläger lebt seit 2009 in Deutschland.

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Ausweisung aus generalpräventiven Gründen

Im Ausländerrecht können generalpräventive Gründe auch nach dem seit 2016 geltenden neuen Ausweisungsrecht ein Ausweisungsinteresse begründen, das der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis regelmäßig entgegensteht. Dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts lag die Klage eines nigerianischen Staatsangehörigen zugrunde, der die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen begehrt. Der Kläger lebt seit 2009 in Deutschland.

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Unionsbürgerschaft – und der verstärkte Schutz vor Ausweisung

Der verstärkte Schutz vor Ausweisung ist u.a. an die Voraussetzung geknüpft, dass der Betroffene über ein Recht auf Daueraufenthalt verfügt. Die weitere Voraussetzung des „Aufenthalts in den letzten zehn Jahren im Aufnahmemitgliedstaat“ kann nach Ansicht des Gerichtshofs der Europäischen Union erfüllt sein, sofern eine umfassende Beurteilung der Situation des Unionsbürgers

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Strafzumessung – und die ausländerrechtlichen Folgen

Ein Strafausspruch kann keinen Bestand haben, wenn die Strafkammer sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der Strafzumessung im engeren Sinne mögliche ausländerrechtliche Konsequenzen der Verurteilung strafmildernd berücksichtigt hat, ohne hierfür eine auf die Umstände des Einzelfalls bezogene Begründung zu geben. Ausländerrechtliche Folgen einer Verurteilung sind nach der Rechtsprechung des

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Ausweisung eines Flüchtlings – wegen Unterstützung der PKK

Auch ein anerkannter Flüchtling darf ausgewiesen werden. Dabei ist allerdings der besondere Ausweisungsschutz von Flüchtlingen zu beachten. Führt die Ausweisung wegen der dem Ausländer im Herkunftsland drohenden Gefahren nicht zu einer Aufenthaltsbeendigung, kann er sich weiterhin auf die einem Flüchtling nach dem Unionsrecht zustehenden Rechte berufen. Dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

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Ausweisung – und die erforderliche Gesamtabwägung

Das seit 1.01.2016 geltende Ausweisungsrecht nach §§ 53 ff. AufenthG und die damit verbundene Ausweisungsentscheidung sind geprägt von einem umfassenden ergebnisoffenen Abwägungsprozess, in dem sämtliche Ausweisungs- und Bleibeinteressen angemessen zu berücksichtigen sind. Auch bei Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses und der hierdurch indizierten Annahme eines überwiegenden öffentlichen Interesses an der

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Der vor dem EU-Beitritt ausgewiesene Bulgare – und seine Abschiebung

Eine vor Erlangung des Unionsbürgerstatus nach den für Drittstaatsangehörige geltenden Vorschriften ausgesprochene bestandskräftige Ausweisung eines nunmehrigen Unionsbürgers wird mit dem Beitritt des Landes seiner Staatsangehörigkeit zur Europäischen Union (hier: Bulgarien zum 1.01.2007) nicht wirkungslos und steht im Anwendungsbereich des § 11 Abs. 2 FreizügG/EU einer Verlustfeststellung gleich. Die Ausländerbehörde darf

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Ausweisung eines Flüchtlings – wegen Unterstützung der PKK

Ein Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden. Auch ein anerkannter Flüchtling darf ausgewiesen werden. Dabei ist allerdings der besondere Ausweisungsschutz von Flüchtlingen zu beachten. Führt die Ausweisung wegen der dem Ausländer im Herkunftsland drohenden Gefahren nicht zu einer Aufenthaltsbeendigung, kann er sich weiterhin auf die einem Flüchtling nach

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Ausweisung – und der Schutz des Art. 2 Abs. 1 GG

Die Beschränkung des Freizügigkeitsgrundrechts nach Art. 11 GG auf Deutsche schließt nicht aus, auf den Aufenthalt von Ausländern in der Bundesrepublik Deutschland Art. 2 Abs. 1 GG anzuwenden. Die Ausweisung ist ein Eingriff in das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit des sich im Bundesgebiet aufhaltenden Ausländers. Der Eingriff

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Strafzumessung – und das Ausländerrecht

Ausländerrechtliche Folgen sind grundsätzlich keine bestimmenden Strafzumessungsgründe. Dies gilt insbesondere, nachdem gemäß § 53 Abs. 1 und 2 AufenthG in der seit dem 1.01.2016 gültigen Fassung generell eine Abwägung zwischen Ausweisungsinteresse (§ 54 AufenthG) und Bleibeinteresse (§ 55 AufenthG) vorzunehmen ist. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12. Januar 2016 – 5 StR

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Daueraufenthaltsrecht eines nicht erwerbstätigen Unionsbürgers

Eine Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU ist nicht bereits dann ausgeschlossen, wenn ein Unionsbürger sich fünf Jahre ständig im Bundesgebiet aufgehalten hat. Das Entstehen eines Daueraufenthaltsrechts nach § 4a Abs. 1 FreizügG/EU setzt voraus, dass der Betroffene während einer Aufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Freizügigkeitsvoraussetzungen des

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Ausweisung – und die Berücksichtigung des Kindeswohls

Bei der im Rahmen der Ermessensentscheidung zu prüfenden Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung bedarf es einer einzelfallbezogenen Würdigung und Abwägung des für die Ausweisung sprechenden öffentlichen Belange und der gegenläufigen Interessen des Ausländers unter Beachtung der insbesondere vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Art. 8 EMRK entwickelten Kriterien. Zwar genießt das Familienleben

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Befristung der „Altausweisung“ eines nunmehrigen Unionsbürgers

Die an der „Altausweisung“ eines nunmehrigen Unionsbürgers anknüpfenden gesetzlichen Sperrwirkungen bleiben auch nach dem Beitritt des Landes seiner Staatsangehörigkeit zur Europäischen Union (hier: Polen zum 1.05.2004), dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes/EU am 1.01.2005 und dem Ablauf der Umsetzungsfrist der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG wirksam. Die Befristung der Sperrwirkungen einer solchen „Altausweisung“ bemisst sich

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Vollstreckungshaftbefehl – und seine (zeitweise) Aufhebung

Begehrt der Verurteilte nicht allein die (zeitweise) Aufhebung des auf § 456a Abs. 2 S. 3 StPO gestützten Vollstreckungshaftbefehls, sondern damit verbunden die (vorübergehende) Aussetzung der Nachholung der Strafvollstreckung gemäß dieser Vorschrift, so wendet er sich – auch – gegen die Zulässigkeit der Strafvollstreckung mit der Folge, dass gemäß §§

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Befristung der Wirkungen einer Abschiebung

In die Entscheidung über die Befristung der Wirkungen einer Abschiebung gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG können bei der Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls strafrechtliche Verurteilungen einbezogen werden, auch wenn keine Ausweisungsverfügung wegen dieser Verurteilungen ergangen ist. Dies steht mit Art. 11 Abs. 2 der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG in

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Rechtsschutz gegen den bei der Ausweisung erlassenen Vollstreckungshaftbefehl

Die Überprüfung eines mit Auslieferung oder Ausweisung erlassenen Vollstreckungshaftbefehls dürfte nicht der Strafvollstreckungskammer obliegen, sondern dem Oberlandesgericht im Justizverwaltungsstreitverfahren. Auch bei gleichzeitigen Einwendungen gegen eine Nachholung der Strafvollstreckung und gegen den nach § 456a Abs. 2 S. 3 StPO erlassenen Vollstreckungshaftbefehl ist für die letztere Entscheidung allein der Rechtsweg gemäß

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Nachträgliche Befristung einer früheren, unbefristeten Ausweisung eines Unionsbürgers

Auch bei der nachträglichen Aufhebung /Befristung von unbefristeten (Alt-)Ausweisungen / Verlust­feststellungen ist die für Drittstaatsangehörige geltende Höchstdauer von 10 Jahren ab Ausreise zu beachten. Eine unbefristete (Alt-)Ausweisung /Verlustfeststellung darf dann nicht mehr vollzogen werden, wenn über einen Aufhebungs-/Befristungsantrag des Unionsbürgers nicht innerhalb der in Art. 32 Abs. 1 UnionsRL vorgesehenen

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Humanitäre Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge

Das Bundesverwaltungsgericht schränkt seine bisherige Rechtsprechung zu humanitären Aufenthaltserlaubnissen für Fluchtlinge ein: Die Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG beseitigt die Sperrwirkung einer Ausweisung für die Erteilung weiterer Aufenthaltstitel aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen nur insoweit, als für diese Aufenthaltstitel keine spezielle Erteilungssperre gilt. Der

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Die Ausweisung eines verurteilten Piraten

Wegen der Verurteilung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe sieht das Aufenthaltsrecht zwingend die Ausweisung vor. Die Schwere der Schuld eines „Piraten“ kann durch die prekären Lebensumstände in Somalia nicht relativiert werden, so dass eine solche Ausweisung auch verhältnismäßig ist. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Hamburg in dem hier vorliegenden Fall

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Ausweisung mit einer auf Null befristeten Sperrwirkung

Die gesetzliche Sperrwirkung einer Ausweisung für die Wiedereinreise eines Ausländers nach Deutschland und für die Erteilung eines neuen Aufenthaltstitels kann auf Null befristet werden, wenn der präventive Zweck der Ausweisung erfüllt ist, insbesondere von dem Ausländer keine Gefahr mehr ausgeht. Einer Ausreise des Ausländers bedarf es dazu nicht. Dieser Entscheidung

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Die Ausweisung eines Straftäters

Auch wenn die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, Ehe und Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurückdrängt, wenn die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik stattfinden kann, besteht die Möglichkeit einer Ausweisung aufgrund der Schwere einer begangenen Strafttat und einer erheblichen Wiederholungsgefahr. So der Bayerische Verwaltungsgerichtshof

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Ausweisungsverfügung bei mehreren Straftaten

Die Abschiebung eines Ausländers aus der Haft heraus und ein auf vier Jahre nach der Abschiebung bemessene Verbot, wieder in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen, verletzt die Rechte des Ausländers nicht, wenn zu befürchten ist, dass er nach seiner Entlassung aus der Haft weiterhin Straftaten begehen wird, so wie er seit

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Vorfeldunterstützung des Terrorismus – Ausweisung trotz deutscher Kinder

Eine Ausweisung wegen Vorfeldunterstützung des Terrorismus ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch gegen Ausländer mit deutschen Kindern möglich. Der Ausweisung eines in Deutschland lebenden türkischen Staatsangehörigen wegen Vorfeldunterstützung des Terrorismus steht die Tatsache, dass er minderjährige Kinder deutscher Staatsangehörigkeit hat, nicht grundsätzlich entgegen. Vielmehr können öffentliche Interessen die privaten

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Bemessung der Sperrfrist bei einer Ausweisung

Die Be­fris­tung der Wir­kun­gen einer Aus­wei­sung (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Auf­en­thG) dient al­lein spe­zi­al­prä­ven­ti­ven Zwe­cken. Sie be­ruht auf der Pro­gno­se, wie lange das Ver­hal­ten des Aus­län­ders, das der Aus­wei­sung zu­grun­de liegt, das öf­fent­li­che In­ter­es­se an der Ge­fah­ren­ab­wehr zu tra­gen ver­mag. Bei der Be­mes­sung der Sperr­frist sind ei­ner­seits das

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Widerspruchsverfahren bei der Ausweisungen assoziationsrechtlich begünstigter Türken

Ausweisungen assoziationsrechtlich begünstigter türkischer Staatsangehöriger sind bei Fehlen eines Rechtsbehelfsverfahrens, das auch eine Überprüfung der Zweckmäßigkeit der Ausweisung ermöglicht, nach dem Außerkrafttreten der Richtlinie 64/221/EWG mit Wirkung vom 30.04.2006 von nicht vornherein unheilbar rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 10.07.2012 entschieden, dass Art. 9 der Richtlinie 64/221/EWG und

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Nachträgliche Befristung einer Ausweisung

Hat die Aus­län­der­be­hör­de die Wir­kun­gen einer Aus­wei­sung ent­ge­gen § 11 Abs. 1 Satz 3 Auf­en­thG nicht zu­gleich mit dem Er­lass der Aus­wei­sungs­ver­fü­gung be­fris­tet, kann der Aus­län­der die­sen An­spruch im Rah­men einer An­fech­tungs­kla­ge gegen die Aus­wei­sung durch einen Hilfs­an­trag auf nach­träg­li­che Be­fris­tung durch­set­zen. Nach der neueren Rechtsprechung des Senats haben Ausländer

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Die Ausweisung eines Tunesiers, der in Deutschland geboren ist

Trotz des Umstandes, dass ein tunesischer Staatsangehöriger in Deutschland geboren ist, kann eine Ausweisung vertretbar sein, wenn von der Person seit seiner Jugend erhebliche Gefahren für hochwertige Rechtsgüter ausgingen und es keinerlei Anhaltspunkte für eine Besserung gibt. So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz in dem hier vorliegenden Fall eines 1984

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Ausweisung wegen einer Vielzahl schwerer Straftaten

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat den Antrag eines ausländischen Staatsangehörigen abgelehnt, ihm vorläufigen Rechtsschutz gegen die gegen ihn gerichteten ausländerrechtlichen Maßnahmen zu gewähren. Der im Jahre 1987 geborene Antragsteller reiste 1988 mit seinen Eltern in die Bundesrepublik Deutschland ein. Er ist Vater einer minderjährigen Tochter, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Bis

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Ausweisung nach schweren Straftaten

Die Ausweisung ist eine vom Gesetz vorgesehene zwingende Folge einer verhängten Freiheitsstrafe gegen einen Ausländer. Schutz vor der Ausweisung besteht nicht aufgrund einer Vaterschaft des Auszuweisenden zu seinem deutschen Kind, wenn zu ihm keine schützenswerte familiäre Beziehung besteht. Die Abschiebung aus der Haft ist zur Durchsetzung der Ausweisung gerechtfertigt. So

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Ausweisung eines Türken und der assoziationsrechtliche Ausweisungsschutz

Ein türkischer Drogenhändler darf auch dann aus Deutschland ausgewiesen werden, wenn er den erhöhten Schutz nach den Regelungen des Assoziationsrechts EU-Türkei genießt. Allerdings muss bei ihm eine konkrete Wiederholungsgefahr bestehen. Diese entfällt nicht allein deshalb, weil die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der jetzt verkündeten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig

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Ausweisung wegen islamistischer YouTube-Videos

Ein Ausländer, der über seinen YouTube-Account Videos verbreitet, die den Terrorismus und den gewaltsamen Dschihad unterstützen, kann – sofort vollziehbar – ausgewiesen werden. So hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim bestätigt, dass die vom Regierungspräsidium Freiburg (Antragsgegner) verfügte Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen bereits vor einer Entscheidung über die dagegen

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Ausweisung und der Wegfall der Wiederholungsgefahr

Auch eine ur­sprüng­lich recht­mä­ßi­ge und al­lein wegen einer nach­träg­li­chen Än­de­rung der Sach- oder Rechts­la­ge (hier: Weg­fall der Wie­der­ho­lungs­ge­fahr) rechts­wid­rig ge­wor­de­ne Aus­wei­sung eines Aus­län­ders ist im An­fech­tungs­pro­zess mit Wir­kung ex tunc auf­zu­he­ben. In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass bei der gerichtlichen Überprüfung der Ausweisung eines strafgerichtlich verurteilten Ausländers hinsichtlich

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Ausweisung wegen Drohvideo

Die Ausweisung wegen eines al-Qaida Drohvideos ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Verhalten des Betroffenen eine gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung darstellt, die die Prognose weiterer schwerer Störungen rechtfertigt. So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg in dem hier vorliegenden Fall eines Eilantrages eines 28-jährigen türkischen Staatsangehörigen aus Villingen-Schwenningen gegen

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Keine Ausweisung ohne Befristung

Ein Ausländer, der ausgewiesen wird, kann beanspruchen, dass die Wirkungen der Ausweisung bereits mit dem Erlass der Ausweisungsverfügung befristet werden. In einem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall zog der Kläger des Ausgangsverfahrens, ein 1964 geborener türkischer Staatsangehöriger, mit zwölf Jahren zu seinen Eltern in das Bundesgebiet und erhielt 1987 eine

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Die Ausweisung eines Al-Qaida-Mitglieds

Ein Mitglied von Al-Qaida darf bereits vor rechtskräftigem Abschluss eines Strafverfahrens ausgewiesen werden, da es sich dabei um eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung handelt. So die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall eines Mitgliedes der Al-Qaida, der nach einer strafrechtlichen Verurteilung von der beklagten Stadt ausgewiesen worden

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