Bundeswehrstiefel

Der Tinder-Auftritt der Bataillonskommandeurin

Kommandeure müssen auch bei ihren privaten Internetauftritten die Auswirkungen dieses Auftritts auf ihr berufliches Ansehen und das Ansehen der Bundeswehr beachten.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsbeschwerde einer Bataillonskommandeurin gegen eine disziplinarrechtliche Entscheidung des Truppendienstgerichts Süd zurückgewiesen

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Der Gerichtsvollzieher von den Bandidos

Die Mitgliedschaft eines Gerichtsvollziehers bei den Bandidos rechtfertigt nach Ansicht des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Abordnung in den Innendienst.

Im April 2010 wurde der Antragsteller mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben als Gerichtsvollzieher entbunden und beauftragt, bis auf

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