Eine Verzögerung von bis zu einer Stunde im Zeitplan einer Baustelle kann nicht dazu führen, eine Fahrraddemonstration auf diesem vollständig gesperrten Autobahnabschnitt zu untersagen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Eilverfahren dem Antrag der Veranstalter teilweise stattgegeben und die „Fahrrad-Demo“ der Initiative „Fridays for Future“
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