Das Gebot, Klimaschutzbelange bei staatlichen Planungen zu berücksichtigen, verpflichtet nicht ohne Weiteres zur Aufgabe eines Autobahnvorhabens. Eine umfassende erneute Prüfung räumlicher Alternativen ist nicht erforderlich, wenn wesentliche Unterschiede ihrer Auswirkungen auf den Klimaschutz nicht ersichtlich sind.
So sind aktuell die
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