Anwohner an der Autobahn A1 haben keinen Anspruch auf ie nachträgliche Anordnung von Schallschutzmaßnahmen an der Autobahn. In dem hier vom Verwaltungsgericht Köln entschiedenen Fall hatten zahlreiche Anwohner im Bereich Leverkusen-Lützenkirchen und Burscheid entsprechende Klagen erhoben. Ihre bei der Bezirksregierung Köln gestellten Anträge auf nachträglichen Schallschutz hatten sie mit der
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