Ford Fokus

Die „Autopfandleihe“ als wucherähnliches Rechtsgeschäft

Wenn ein staatlich zugelassener Pfandleiher gewerblich Kraftfahrzeuge ankauft, diese an den Verkäufer zurückvermietet und nach dem Ende der vertraglich festgelegten Mietzeit durch öffentliche Versteigerung, an der der Verkäufer teilnehmen kann, verwertet, liegt ein nach § 34 Abs. 4 GewO i.V.m. § 134 BGB verbotenes Rückkaufsgeschäft beziehungsweise ein wucherähnliches Geschäft (§

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Skoda

Dieselskandal, Modellwechsel – und der Anspruch auf Ersatzlieferung

Der Tatrichter darf bei einem auf Ersatzlieferung gerichteten Nacherfüllungsbegehren nicht offenlassen, ob das bei Vertragsschluss maßgebliche Fahrzeugmodell noch hergestellt wird und damit ein dem Kaufgegenstand vollständig entsprechendes (mangelfreies) Neufahrzeug noch verfügbar ist oder nicht. Denn im erstgenannten Fall ist bei der die beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien in den Blick nehmenden

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VW Volkswagen

Der Autokauf bzw. -verkauf als schwieriges Gebilde

Wenn Sie ein Auto verkaufen möchten oder vielleicht Interesse bekunden, selbst ein Auto zu erwerben, vertrauen Sie auf die Korrektheit des Angebots. In der Regel erwartet der Käufer ein Auto, welches den veröffentlichten Bedingungen entspricht. So sollte ein Auto zum Beispiel im fahrbereiten Zustand sein, wenn es als ein solches

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VW Golf

Rechte beim Autoverkauf

Viele Privatleute haben schon einmal ihr Auto verkauft. Ob an Freunde, Fremde oder an einen Gebrauchtwagenhändler: Beim Autoverkauf gibt es rein rechtlich viel zu beachten. Wer selbst ein Auto von einem Bekannten kauft, muss ebenfalls einiges im Kopf behalten. Wenn es zu Problemen beim Autoverkauf kommt, kann es leider immer

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Skoda

Rücktritt vom Kaufvertrag in Dieselfällen

Der Käufer eines aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelhaften Neufahrzeugs (siehe hierzu bereits Senatsurteile vom 21. Juli 2021 – VIII ZR 254/20 et al.) kann nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dem Verkäufer zuvor Gelegenheit zur Mangelbeseitigung -etwa durch ein Software-Update- zu geben.  In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall erwarb der

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VW Volkswagen

Dieselskandal und Thermofenster – oder: die Haftung für ein unzulässiges Abschalteinrichtung in der Abgasreinigung

Zur Frage der Haftung eines Automobilherstellers nach §§ 826, 31 BGB gegenüber dem Käufer eines im Jahr 2017 erworbenen Gebrauchtfahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall hat der Bundesgerichtshof erneut ebenso grundsätzlich Stellung genommen wie zur Frage, ob das Verhalten der für einen Kraftfahrzeughersteller handelnden Personen in der gebotenen Gesamtbetrachtung als sittenwidrig

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Skoda

Dieselskandal – und die Kenntnis des Vorstandes der Autoherstellerin

Mit der sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeugmotorenhersteller getroffen und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nimmt eine Gebrauchtwagenkäuferin die Motorenherstellerin auf Schadensersatz wegen

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Lenkrad

Dieselskandal – und das nicht sittenwidrige Thermofenster

Das Verhalten der für einen Kraftfahrzeughersteller handelnden Personen ist nicht bereits deshalb als sittenwidrig zu qualifizieren, weil sie einen Motortyp aufgrund einer grundlegenden unternehmerischen Entscheidung mit einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) ausgestattet und in den Verkehr gebracht haben. Hierfür bedürfte es vielmehr weiterer Umstände. Der objektive Tatbestand der Sittenwidrigkeit

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Der Dieselskandal – und das Thermofenster bei Mercedes-PKWs

Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit vier Schadensersatzklagen gegen die Daimler AG im Zusammenhang mit dem sogenannten „Thermofenster“ – und in allen vier Fällen die klageabweisenden Entscheidungen der Vorinstanzen bestätigt.  Die vier Autokäufer nahmen die beklagte Daimler AG als Fahrzeugherstellerin auf Schadensersatz wegen Verwendung einer angeblich unzulässigen Abschalteinrichtung für die

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VW TDI

Die Haftung des Autoherstellers in „Dieselskandal“-Fällen – und das durchgeführte Software-Update

Im Rahmen der Haftung eines Automobilherstellers nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer eines Gebrauchtwagens in einem sogenannten Dieselfall entfällt der Schaden nicht durch ein erfolgtes Update der Motorsteuerungs-Software. Das Verhalten der Autoherstellerin in den „Dieselskandal“-Fällen gegenüber den Autokäufern ist als objektiv sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB anzusehen.

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VW Caddy Maxi

Sittenwidrige Schädigung in einem Dieselfall – und die fehlende Rückrufanordnung des KBA

Ist ein Fahrzeug von keiner Rückrufanordnung des Kraftfahrtbundesamtes betroffen und ist auch sonst nicht erkennbar, dass wegen Einschränkung der Abgasreinigung derzeit oder zukünftig Betriebsbeschränkungen drohen, liegt kein Schaden i.S. d. § 826 BGB vor.  Ein Anspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung aus § 826 BGB besteht in diesem Fall nicht. Die

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VW Golf

Mängelgewährleistung beim Neuwagenkauf – und der zwischenzeitliche Modellwechsel

Aktuell musste sich der Bundesgerichtshof mit Inhalt und Reichweite einer Beschaffungspflicht des Verkäufers beim Verbrauchsgüterkauf in einem Nacherfüllungsfall befassen, in dem die Produktion der ursprünglichen Kaufsache (hier: ein Neufahrzeug) bereits eingestellt und die Markteinführung eines Nachfolgemodells bereits erfolgt ist: Dem lag ein Diesel-Fall aus Aachen zugrunde: Der Käufer erwarb mit

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Audi Q3

Haftung des Autoherstellers im VW-Dieselskandal – trotz nachträglichen Software-Updates

Mit der Haftung eines Automobilherstellers nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer in einem sogenannten Dieselfall hatte sich aktuell erneut der Bundesgerichtshof zu befassen und nunmehr klargestellt, dass der Schaden eines Gebrauchtwagenkäufers auch nicht durch ein späteres Software-Update entfällt. In dem hier entschiedenen Fall nimmt ein Gebrauchtwagenkäufer die Automobilherstellerin wegen

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VW Passat

Dieselskandal – und der Minderwert des gekauften Diesel-PKWs

Dem Käufer eines VWPkws mit Dieselmotor, der mit einer Prüfstanderkennungssoftware ausgestattet ist, kann gegen den Fahrzeughersteller ein sogenannter kleiner Schadensersatzanspruch, d.h. ein Anspruch auf Ersatz des „Minderwerts“, zustehen. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall erwarb die Autokäuferin im Juli 2015 von einem Autohaus einen gebrauchten VW Passat Variant, der

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OLG Hamm

Berufungsbegründung in Dieselskandal-Fällen

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit den inhaltlichen Anforderungen an die Berufungsbegründung in den Fällen einer erstinstanzlich abgewiesenen Klage wegen Inverkehrbringens eines Kraftfahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung zu befassen: Die Autokäuferin begehrt von dem beklagten Fahrzeughersteller Schadensersatz wegen eines von ihr im Oktober 2014 als Neufahrzeug von der T. GmbH erworbenen

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VW Tiguan

Verjährungsbeginn im VW-Dieselskandal

Es kann nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass die Käufer eines Dieselfahrzeugs aus dem VW-Konzern bereits im Jahr 2015 Kenntnis davon erhielten, dass auch ihr Auto hiervon betroffen ist. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Streitfall erwarb der klagende Autokäufer im September 2013 einen gebrauchten VW Tiguan, der mit einem

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Audi A6 50 TDI quattro

Dieselskandal – und der Ersatz-Neuwagen

Im Verbrauchsgüterkauf kann der Käufer eines (hier: aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung) mangelhaften Neufahrzeugs im Rahmen seiner Gewährleistungsrechte grundsätzlich auch die Ersatzlieferung eines zwischenzeitlich hergestellten Nachfolgemodells verlangen. Dies gilt aber nur für den Fall, dass der Autokäufer einen entsprechenden Anspruch innerhalb von zwei Jahren ab Vertragsschluss gegenüber seinem Verkäufer geltend macht. 

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Volkswagen EOS

Dieselskandal – und die sekundäre Darlegungslast bei Schadensersatzklagen

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage zu befassen, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeughersteller getroffen hatte und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte. Im hier entschiedenen Fall nimmt der Autokäufer die beklagte Autoherstellerin auf Schadensersatz wegen der

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VW Passat

Schadensersatz im Dieselskandal – und die Wechselprämie eines anderen Autoherstellers

Der Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom „Dieselskandal“ betroffenen Autos bleibt bestehen, auch wenn der Autokäufer in der Folgezeit unter Inzahlungnahme des betroffenen Dieselwagens das Auto eines anderen Herstellers erwirbt. Auch eine von dem anderen Autohersteller gezahlte „Wechselprämie“ mindert den Schadensersatzanspruch nicht. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall erwarb der

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VW Touran

Der zu alte Neuwagen

Mit ihrer auf den Abschluss des Kaufvertrags über einen PKW mit Tageszulassung gerichteten Willenserklärung hat die Verkäuferin konkludent erklärt, das Fahrzeug sei höchstens zwölf Monate vor Kaufvertragsschluss hergestellt worden. Die Auslegung des Inhalts der Willenserklärung der Verkäuferin obliegt als Individualerklärung dem Tatrichter. Sie kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden,

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Der gebraucht gekaufte Diesel – und das Software-Update

Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit der Haftung eines Automobilherstellers nach § 826 BGB gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs in einem sogenannten Dieselfall zu befassen. Konkret ging es um den Verkauf eines Gebrauchtwagens sowie um die vom Bundesgerichtshof verneinte Frage, ob ein bei dem DieselPKW durchgeführtes Software-Update den Schaden entfallen

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Daimler – und das Thermofenster

Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit der Thematik des sogenannten „Thermofensters“ zu befassen: In dem hier entschiedenen Fall erwarb der Autokäufer im Oktober 2012 von dem beklagten Fahrzeughersteller ein Neufahrzeug vom Typ Mercedes-Benz C 220 CDI BlueEfficiency zu einem Kaufpreis von rund 35.000 €. Das Fahrzeug ist mit einem Dieselmotor

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Auspuff

Dieselskandal – und die sekundäre Darlegungslast zur Kenntnis der gesetzlichen Vertreter

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage zu befassen, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeughersteller getroffen und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte: Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts München ist das Verhalten der für die Autoherstellerin handelnden Personen

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VW Tiguan

Dieselskandal – und der Nutzungsvorteil des Autokäufers

Das Tatgericht ist bei der im Rahmen des Vorteilsausgleichs vorzunehme nden Bemessung des Nutzungsvorteils in einem sogenannten Dieselfall grundsätzlich nicht gehalten, zur Ermittlung der zu erwartenden Gesamtlaufleistung des betroffenen Pkws ein Sachverständigengutachten einzuholen; es kann diese vielmehr grundsätzlich selbst ohne sachverständige Hilfe gemäß § 287 ZPO schätzen. In den „Dieselskandal“-Fällen

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Auspuff

Dieselskandal – und die sekundäre Darlegungslast

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der sekundären Darlegungslast hinsichtlich der Frage zu befassen, wer die Entscheidung über den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem beklagten Fahrzeughersteller getroffen und ob der Vorstand hiervon Kenntnis hatte. Im Kern ging es hierbei um die Frage, ob ein Anspruch des Autokäufers aus §

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Mercedes Benz – und das Thermofenster

Bei Kraftfahrzeugen der Marke Mercedes-Benz Typ 220 D mit einem 4-Zylinder-Motor der Kennung OM 651 DE 22LA, Emissionsklasse 6b, liegt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart keine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne einer Prüfstanderkennung vor. In sogenannten „Dieselskandalfällen“ liegt nach Überzeugung des Oberlandesgerichts hinsichtlich eines vorhandenen Thermofensters vor allem dann keine

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VW Sharan

Schätzung der Gesamtlaufleistung eines Fahrzeugs – zur Berechnung der gezogenen Nutzungsvorteile

Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit den Folgen des Dieselskandals zu befassen. Diesmal ging es um die Schätzung der Gesamtlaufleistung eines Fahrzeugs im Zusammenhang mit der Berechnung der gezogenen Nutzungsvorteile. Der der Autokäuferin aus § 826 BGB zustehende Schadensersatzanspruch beläuft sich vorliegend auf den von der vorsteuerabzugsberechtigten Autokäuferin aufgewendeten Nettokaufpreis

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Skoda

Die Autos der VW-Konzerntöchter – und der Dieselskandal

Für die Bewertung eines schädigenden Verhaltens als sittenwidrig im Sinne von § 826 BGB ist in einer Gesamtschau dessen Gesamtcharakter zu ermitteln und das gesamte Verhalten des Schädigers bis zum Eintritt des Schadens beim konkreten Geschädigten zugrunde zu legen. Dies wird insbesondere dann bedeutsam, wenn die erste potenziell schadensursächliche Handlung

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Autohaus

Widerruf eines Autokreditvertrages

Mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs eines im Zusammehang mit einem Autokauf geschlossenen Verbraucherdarlehensvertrages hatte sich aktuell das Oberlandesgericht Celle zu befassen: Der klagende Käufer erwarb 2016 einen Pkw VW Passat und finanzierte diesen Kauf durch einen gleichzeitig abgeschlossenen Verbraucherdarlehensvertrag. Bei Abschluss des Darlehensvertrages wurde er auf sein Recht

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Thermofenster – und die für den Kfz-Hersteller sittenwidrig handelnden Personen

Zu der Frage, ob das Verhalten der für einen Kraftfahrzeughersteller handelnden Personen in der gebotenen Gesamtbetrachtung als sittenwidrig zu qualifizieren ist, wenn mit dem zur Beseitigung einer unzulässigen Prüfstandserkennungssoftware entwickelten Software-Update eine temperaturabhängige Steuerung des Emissionskontrollsystems (Thermofenster) implementiert wird, hat sich aktuell der Bundesgerichtshof geäußert. Anlass hierfür war die Klage

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VW Golf

Der nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekaufte Gebrauchtwagen – und das Software-Update

Der Bundesgerichtshof hat Schadensersatzansprüche eines Gebrauchtwagenkäufers gegen die Volkswagen AG verneint, der einen mit einem Dieselmotor der Baureihe EA189 ausgestatteten Gebrauchtwagen erst nach Bekanntwerden des „Dieselskandals“ gekauft hat. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen des von der Volkswagen AG durchgeführten Software-Updates zur Beseitigung der unzulässigen Prüfstandserkennungssoftware und der hieraus vermeintlich

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Audi A6 avant

Dieselskandal – und Audi muss vorläufig nicht zahlen

Vor dem Bundesgerichtshof war eine Revision der Audi AG gegen eine Verurteilung durch das Oberlandesgericht Naumburg erfolgreich. Der Bundesgerichtshof hat dem Audi-Käufer Schadensersatz zusprechende Urteil des OLG Naumburg aufgehoben und das Verfahren an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Dieser Entscheidung des Bundesgerichtshof lag ein Fall aus Halle (Saale) zugrunde: Der klagende Autokäufer

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VW Golf

Dieselskandal – und der Haftungsumfang des Autoherstellers

Mit dem Umfang der den Automobilhersteller in einem „Dieselfall“ gegenüber dem Gebrauchtwagenkäufer treffenden Schadensersatzpflicht nach §§ 826, 831 BGB hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen. Konkret ging es dabei um die Anrechnung von Nutzungsvorteilen, um Aufwendungsersatz, Verzugs- und Deliktszinsen sowie um die Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten: In dem hier vom

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Das neu gekaufte Dieselauto – und das Thermofenster

Der Bundesgerichtshof hat sich erstmals zur Thematik des sogenannten „Thermofensters“ geäußert: Der Entscheidung des Bundesgerichtshof zugrunde lag ein Fall aus Köln: Der Kläger erwarb am 19. Januar 2012 von der beklagten Fahrzeugherstellerin ein Neufahrzeug vom Typ Mercedes-Benz C 220 CDI zu einem Kaufpreis von 32.106,20 €. Das Fahrzeug ist mit

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Auspuff

Der zu spät gekaufte Diesel-PKW

Einem Käufer, der einen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Gebrauchtwagen (hier: der Marke Audi) erst nach Bekanntwerden des sogenannten Dieselskandals gekauft hat, stehen gegen den Hersteller keine Schadensersatzansprüche zu. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedene Fall erwarb der Autokäufer im Mai 2016 von einem Autohändler einen gebrauchten Audi Q5 2.0

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VW Käfer

Geschädigte VW-Käufer – und keine Deliktszinsen

Geschädigten Käufern eines vom „Dieselskandal“ betroffenen Fahrzeugs steht unter dem Gesichtspunkt sogenannter „Deliktszinsen“ kein Anspruch auf Verzinsung des für das Fahrzeug bezahlten Kaufpreises bereits ab Kaufpreiszahlung zu.  Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem weiteren VW-Verfahren auf die Klage eines Gebrauchtwagenkäufers. Dieser erwarb im August 2014 von einem Autohändler einen

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