Ehemaliger Flugplatz als Auto-Teststrecke

Verhindern die in der Genehmigung angeordneten zahlreichen Auflagen nach derzeitigen Erkenntnissen eine Verletzung von Eigentümerrechten angrenzender Grundstücke, so ist die vorläufige Inbetriebnahme eines Automobiltestzentrum rechtmäßig.

Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall des ehemaligen Heeresflugplatzes der Bundeswehr

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