Die verbotene Eigenmacht des Auto-Pfandleihers

Gerät der Mieter eines Fahrzeugs in Zahlungsrückstand, stellt die Selbstabholung des Fahrzeugs durch den Vermieter verbotene Eigenmacht dar. Veräußert der Vermieter das Fahrzeug anschließend, ist er zum Wertersatz verpflichtet. Er schuldet darüber hinaus Nutzungsentschädigung für einen angemessenen Zeitraum bis zur Ersatzbeschaffung. In dem hier vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen

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Der nicht verkehrssichere Mietwagen – und das Schmerzensgeld

Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel der Mietsache kann für die Verletzung von Kardinalpflichten nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden. Zu diesen Kardinalpflichten gehört beim Mietwagenvertrag die Überlassung eines Fahrzeugs, dessen technischer Zustand das sichere Fahren insbesondere durch funktionsfähige Lenkung und Bremsen gewährleistet.  So verurteilte jetzt das Oberlandesgericht

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Der Schaden am Mietfahrzeug

Ist bei einem Unfall mit einem Mietfahrzeug nach den Vertragsbedingungen die Polizei zu veständigen und ein Unfallbericht anzufertigen, muss ein verpasster Flug in Kauf genommen werden. So das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall eines Klägers, der seine für ein Mietfahrzeug hinterlegte Kaution zurückforderte, obwohl er die Erstattungsvoraussetzungen nicht

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Umsatzsteuer für die Draisinenfahrt

Die Überlassung von Draisinenfahrzeugen ist keine Beförderung von Personen im Schienenbahnverkehr (zum ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%), sondern eine (der 19%igen Umsatzsteuer unterliegende) Vermietung eines Beförderungsmittels. Die Klägerin in dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Rechtsstreit ist eine GmbH, die im Jahr 2004 zur Förderung des Fremdenverkehrs in ihrer Region gegründet wurde.

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Haftungsfreistellung des Automieters bei einem Unfall – und die Pflicht, die Polizei zu rufen

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens enthaltene Klausel, wonach die gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung entfällt, wenn der Mieter gegen die ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Verpflichtung verstößt, bei einem Unfall die Polizei hinzuzuziehen, ist nach § 307 BGB unwirksam. Die durch die Unwirksamkeit der Klausel

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Unfall nur mit der Polizei – zur Haftungsfreistellung bei der Autovermietung

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens enthaltene Klausel, wonach die gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung uneingeschränkt entfällt, wenn der Mieter gegen die ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Verpflichtung, bei einem Unfall die Polizei hinzuzuziehen, verstößt, ist nach § 307 BGB unwirksam. Die durch die Unwirksamkeit der

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Verhandlungstisch

Negative Feststellungsklage gegen dem ein Mietwagenunternehmen

Eine negative Feststellungsklage gegen eine Autovermietungsfirma, dass keine Mietwagenkosten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mehr geltend gemacht werden, ist wegen Fehlens des Feststellungsinteresses unzulässig. Der Schutzzweck der §§ 194 ff BGB steht der Bejahung eines Feststellungsinteresses entgegen. Streitgegenstand der Feststellungsklage kann nach § 256 ZPO nur das Bestehen oder Nichtbestehen

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Mietrückzahlungen aus der Vermietung von Kraftfahrzeugen

Verpflichtet sich der Vermieter von Kraftfahrzeugen gegenüber den Mietern, das Fahrzeug zum Ende der Mietzeit zu veräußern und den Veräußerungserlös insoweit an den Mieter auszuzahlen, als er einen vertraglich vereinbarten, unter dem Buchwert der Fahrzeuge zum Vertragsende liegenden Restwert übersteigt, kann er für diese Pflicht ratierlich eine Rückstellung in der

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KFZ-Mietvertrag mit Haftungsbefreiung

Der undifferenzierte Haftungsvorbehalt in den Allgemeinen Vermietungsbedingungen bei einem Kraftfahrzeugvermieter, der für den Fall grober Fahrlässigkeit vorgesehen ist, ist zwar unwirksam , aber das führt nicht unbedingt dazu, dass nur die Selbstbeteiligung zu zahlen ist. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ist die Klägerin eine Kraftfahrzeugvermieterin. Im Juni 2008

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Kostenlose Auskunft vom Autovermieter

Autovermieter kann für eine von ihm in einem Bußgeldverfahren erteilte Auskunft über den Mieter des Fahrzeugs keine Entschädigung verlangen: die Auskunft ist kostenlos. Die Erteilung einer einfachen Auskunft über den Mieter eines Kraftfahrzeugs durch einen gewerblichen Autovermieter im Bußgeldverfahren stellt regelmäßig keinen entschädigungsfähigen Aufwand i.S.d §§ 20ff JVEG dar. Dies

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Notarztfahrzeug als Mietfahrzeug

Ein Autovermieter erhält für ein Fahrzeug, das als Notarzteinsatzfahrzeug vermietet werden soll, keine Zulassung. Nach §§ 52 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 55 Abs. 3 Satz 1 StVZO darf ein Notarzteinsatzfahrzeug mit Blaulichtanlage und Signalhorn nur auf einen Träger oder Betrieb des Rettungsdienstes selbst, nicht aber als Vermietfahrzeug auf

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Mietwagenunfall

Wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Autovermietung die dem Mieter eines Kraftfahrzeugs gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung davon abhängig gemacht, dass er bei Unfällen die Polizei hinzuzieht, liegt darin keine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB. Bundesgerichtshof, Versäumnisurteil vom 10. Juni 2009 – XII ZR 19/08

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Computerarbeit

Mietwagen mit Vollkasko

Vereinbaren die Parteien eines gewerblichen Kraftfahrzeugmietvertrages gegen Entgelt eine Haftungsreduzierung für den Mieter nach Art der Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung, so verliert der Mieter diesen Versicherungsschutz nicht, wenn ein Dritter, dem er das Fahrzeug überlassen hat, dieses schuldhaft beschädigt. Entgegenstehende AGB beeinträchtigen den Mieter unangemessen und sind deshalb gemäß § 307

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PKW-Vermietung an den Arbeitgeber

Ein Arbeitnehmer kann mit der Vermietung seines PKW an den Arbeitgeber selbständig (unternehmerisch) tätig werden. Ob die Mietzahlungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ertragsteuerrechtlich als Arbeitlohn qualifiziert werden können, spielt umsatzsteuerrechtlich keine Rolle. Bundesfinanzhof, Urteil vom 11. Oktober 2007 – V R 77/05

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