Eiche

Entfernung von Stieleichen aus dem Auwald

Die Verpflichtung zur Entfernung sämtlicher Stieleichen ist dann ermessensfehlerhaft, wenn der dadurch entstehende Eingriff in die Natur- und Pflanzenwelt immens ist und ein milderes, aber gleichermaßen geeignetes Mittel vorhanden ist. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Gießen in dem hier vorliegenden Fall die der Stadt Wetzlar auferlegte Verpflichtung zur Entfernung

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Computerarbeit

Der Ast auf dem Auto

Privatleute müssen bei den in ihrem Eigentum stehenden Bäumen nicht laufend, sondern nur in angemessenen zeitlichen Abständen eine äußere Sichtprüfung durchführen. Ist die Instabilität eines Baumes nur durch einen Baumfachmann erkennbar gewesen, liegt im Fall eines eingetretenen Schadens keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor. So das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier

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Baumäste im Sturm – Pappeln und die Verkehrssicherungspflicht

Ein natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestanden haben, gehört auch bei hierfür anfälligeren Baumarten grundsätzlich zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken. Eine straßenverkehrssicherungspflichtige Gemeinde muss daher bei gesunden Straßenbäumen auch dann keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn bei diesen – wie z. B. bei der Pappel oder

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Pappeln an der Straße – und die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde

Die nach den einschlägigen straßenrechtlichen Vorschriften (hier: Straßengesetz des Landes Thüringen) verkehrssicherungspflichtige Körperschaft (hier die Gemeinde) muss bei gesunden Straßenbäumen auch dann keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn bei diesen – wie z. B. bei der Pappel oder auch bei anderen Weichhölzern – ein erhöhtes Risiko besteht, dass im gesunden Zustand

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