Unternehmen, die besonders stromkostenintensiv sind, können eine Reduzierung der EEG-Umlage beantragen. Mit der Bewilligung ist ab sofort auch eine Begrenzung der Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, KWKG, verbunden. So eine Mitteilung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, mit der bekanntgegeben worden ist, dass seit dem 20. April 2017 die Antragstellung
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