Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haftet nicht für Schäden, die einem Anleger im Zusammenhang mit dem sogenannten „Wirecard-Bilanzskandal“ entstanden sind.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nimmt der klagende Anleger die beklagte Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus eigenem und
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