Der Prüfingenieur als Freiberufler

Prüfingenieure, die Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen, üben eine freiberufliche Tätigkeit i.S. des § 18 EStG aus. Der Freiberuflichkeit der Tätigkeit eines Prüfingenieurs steht die Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte nicht entgegen, wenn er weiterhin leitend und eigenverantwortlich i.S. des § 18

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Versorgungsausgleich und Bagatellgrenze

Nach § 18 Abs.1 Versorgungsausgleichsgesetz soll das Familiengericht beiderseitige Anrechte gleicher Art nicht ausgleichen, wenn die Differenz ihrer Ausgleichswerte gering ist. Ein Ausgleich der gesetzlichen Rentenanwartschaften ist in diesem Fall auch nicht deshalb durchzuführen, weil die Anrechte bei einem einzigen

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