Der Erwerb einer Bahnfahrkarte darf nicht die Angabe der E-Mail-Adresse bzw. der Handynummer voraussetzen. Diese Datenverarbeitung ist für die Vertragserfüllung nicht erforderlich.
So hat aktuell das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Deutsche Bahn Fernverkehr AG verurteilt, es zu unterlassen, den
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