Das Erklettern des Kölner Hauptbahnhofs

Das Erklettern der „Empore“, um in die Dachkonstruktion des Kölner Bahnhofsgebäudes zu gelangen, kann rechtlich als Hausfriedensbruch gewertet werden. Außerdem kann das Betreten der Bahnanlage außerhalb des allgemeinen Verkehrsgebrauchs auch als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt werden.

Mit dieser Begründung

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Die Bundespolizei auf dem Bahnhofsvorplatz

Der Begriff der Bahnanlage erfasst nicht auch den Bahnhofsvorplatz. Die Bundespolizei ist daher regelmäßig nicht zum Einschreiten auf Bahnhofsvorplätzen befugt.

So entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass keine Zuständigkeit der Bundespolizei zur Ausweiskontrolle auf dem Bahnhofsvorplatz von Trier besteht.

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Stuttgart 21 in Karlsruhe

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen den Weiterbau von Stuttgart 21 ohne Erfolg, das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.

Der Beschwerdeführer ist Eigentümer einer Wohnung in einem Gebäude in Stuttgart, dessen Abbruch der Planfeststellungsbeschluss des

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Demonstrationsverbot im Stuttgarter Hauptbahnhof

Unter Würdigung der konkreten Örtlichkeiten des Stuttgarter Hauptbahnhofs erscheint es zweifelhaft, ob die Kopfbahnsteighalle des Stuttgarter Hauptbahnhofs den vom Bundesverfassungsgericht in der Fraport-Entscheidung (1 BvR 699/06) entwickelten Anforderungen an einen Ort allgemeinen kommunikativen Verkehrs im Sinne des Leitbildes des öffentlichen

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Nutzungsbedingungen für Bahnhöfe

Die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der DB Netz AG sind nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Teil rechtswidrig. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat zu Recht einem Teil der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen der DB Netz AG widersprochen

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Münzen

Glatteis auf dem Bahnsteig

Das Eisenbahnverkehrsunternehmen ist gegenüber dem Fahrgast vertraglich verpflichtet, für einen verkehrssicheren Zustand des benutzten Bahnsteigs zu sorgen.

Auch nach der rechtlichen Trennung von Fahrbetrieb und Infrastruktur durch das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens vom 27. Dezember 1993 ist ein Eisenbahnverkehrsunternehmen

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Lärmschutzwände beim S-Bahn-Bau

Beim S-Bahn-Bau besteht zugunsten der an die Baustelle angerenzenden Geschäfte ein Anspruch auf Lärmschutz auch für die an den Schaufenster flanierenden Kunden. Mit dieser Begründung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Klagen des Feinkosthauses Dallmayr und einiger weiterer Eigentümer von Anwesen

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