Kann ein Bahnreisender bei einer Kontrolle keinen gültigen Fahrausweis vorweisen, hat er einen erhöten Fahrpreis zu zahlen. Dieser ermäßigt sich auf 7 Euro, wenn der Reisende innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei einem Bahnhof der befördernden Eisenbahn nachweist, dass er im Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen Fahrausweises war.
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