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Verspätung beim Bahntransfer

Ist der Bahntransfer mittels „Rail & Fly“  Inhalt des Reisevertrages geworden, muss sich der Reiseveranstalter die Verspätung der Deutschen Bahn als Reisemangel zurechnen lassen. Ein Reisender hat nur eine Verzögerung einzuplanen, mit der regelmäßig zu rechnen ist. Eine Zugverspätung von 10 Minuten ist einzukalkulieren. Mit dieser Begründung hat das Landgericht

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Bundesverwaltungsgericht

Bahnverspätung – und die Information auf dem Bahnhof

Bahnhöfe und Haltepunkte sind mit Einrichtungen zur Information über Verspätungen auszustatten Wie das Bundesverwaltungsgericht entschiedenen hat, durfte das Eisenbahn-Bundesamt die DB Station & Service AG verpflichten, ihre Bahnhöfe und Haltepunkte mit dynamischen Schriftanzeigern auszustatten. Die DB Station & Service AG betreibt etwa 5500 Bahnhöfe und Haltepunkte in Deutschland. Das Eisenbahn-Bundesamt

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Die Info-Nummer für Bahnverspätungen – oder: die aktive Informationspflicht

Fahrgäste an Bahnhöfen sind über Verspätungen „zu unterrichten“ und nicht lediglich darüber zu informieren, wo die Informationen für sie bereitgestellt werden. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt, dass der Hinweis auf eine Service-Nummer der Informationspflicht einer Betreiberin von Bahnhöfen nicht

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Keine Ausreden bei Fahrpreiserstattungen

Eine Fahrpreiserstattung können Bahnreisende auch bei Verspätungen verlangen, wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht. Auf völkerrechtliche Regeln, nach denen ein Beförderer im Fall höherer Gewalt von der Pflicht zum Ersatz des durch eine Verspätung entstandenen Schadens befreit ist, kann sich der Beförderer nicht berufen. So hat der Gerichtshof der

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Bahnverspätungen

Nach Ansicht des Generalanwalts beim Gerichtshofs der Europäischen Union muss Bahnreisenden bei großer Verspätung ein Teil des Fahrpreises erstattet werden, auch wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht. Ein Eisenbahnunternehmen dürfe seine Erstattungspflicht in solchen Fällen nicht ausschließen. Die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über Rechte und Pflichten der Fahrgäste im

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Bahnverspätungen und das „Rail & Fly“-Ticket

Der Bundesgerichtshof hat die Haftung eines Reiseveranstalters für Bahnverspätungen beim Angebot eines Rail & Fly Tickets auch für den Fall bestätigt, dass dem Reisenden selbst die Auswahl einer passenden Zugverbindung oblag. In dem heute vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall verlangt die Klägerin von der beklagten Reiseveranstalterin die Erstattung von Zusatzkosten und

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