Ist der Bahntransfer mittels „Rail & Fly“ Inhalt des Reisevertrages geworden, muss sich der Reiseveranstalter die Verspätung der Deutschen Bahn als Reisemangel zurechnen lassen. Ein Reisender hat nur eine Verzögerung einzuplanen, mit der regelmäßig zu rechnen ist. Eine Zugverspätung von 10 Minuten ist einzukalkulieren. Mit dieser Begründung hat das Landgericht
Lesen