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Verspätung beim Bahntransfer

Ist der Bahntransfer mittels „Rail & Fly“  Inhalt des Reisevertrages geworden, muss sich der Reiseveranstalter die Verspätung der Deutschen Bahn als Reisemangel zurechnen lassen. Ein Reisender hat nur eine Verzögerung einzuplanen, mit der regelmäßig zu rechnen ist. Eine Zugverspätung von

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Bahnverspätungen

Nach Ansicht des Generalanwalts beim Gerichtshofs der Europäischen Union muss Bahnreisenden bei großer Verspätung ein Teil des Fahrpreises erstattet werden, auch wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht. Ein Eisenbahnunternehmen dürfe seine Erstattungspflicht in solchen Fällen nicht ausschließen.

Die Verordnung

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