Bandenmäßiger Betrug – und die Beendigung der Tat

Mit der Erlangung der Tatbeute durch einige Bandenmitglieder und ihrer Verbringung ist der mittäterschaftlich begangen Betrug beendet. Denn damit hatten diese Angeklagten die ertrogenen Vermögenswerte für die Bande vereinnahmt und gesichert. Die endgültige Erlangung des erstrebten Vermögensvorteils führt zur Beendigung eines Betrugs. Rechtlich unerheblich ist insofern, dass die Beute zu

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Landgericht Bremen

Banden- und gewerbsmäßiger Betrug – und der Urteilstenor

Wird Betrug kumulativ bandenund gewerbsmäßig begangen, liegt nicht lediglich ein nur für die Strafzumessung bedeutsames Regelbeispiel vor; vielmehr enthält § 263 Abs. 5 StGB einen Qualifikationstatbestand, der die Tat zum Verbrechen hochstuft. Ist aber ein eigener Straftatbestand mit besonderen Qualifikationsmerkmalen verwirklicht, hat das Tatgericht dies im Urteilstenor durch Aufführung dieser

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