Sicherungsgrundschulden – und der Rückgewähranspruch

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank verwendete Klausel, die den Anspruch des Bankkunden auf Rückgewähr einer Sicherungsgrundschuld auf deren Löschung beschränkt, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn sie sich auch auf Fallkonstellationen erstreckt, in denen der Inhaber des Rückgewähranspruchs im Zeitpunkt der Rückgewähr nicht mehr Grundstückseigentümer ist. Der Beklagte in dem

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Bearbeitungsentgelte für Privatkredite

Vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher sind unwirksam. In einem der beiden jetzt vom Bundesgerichtshof zu dieser Frage entschiedenen Rechtsstreite machte der klagende Verbraucherschutzverein gegenüber der beklagten Bank im Wege der Unterlassungsklage die Unwirksamkeit der im Preisaushang der Beklagten für Privatkredite enthaltenen Klausel

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Nacherstellung von Kontoauszügen: 15,00 €

Die Bestimmung in dem Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank „Nacherstellung von Kontoauszügen Pro Auszug 15,00 €“ ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, § 675d Abs. 3 Satz 2 BGB gegenüber Verbrauchern unwirksam, wenn das Entgelt nicht an den tatsächlichen Kosten der Bank ausgerichtet ist,

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Behaltensvereinbarung für Vertriebsvergütungen in Bank-AGBs

Die von einem Kreditinstitut im Wertpapiergeschäft mit Privatkunden verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach die Bank die von Wertpapieremittenten gezahlten Vertriebsvergütungen behalten darf, ist wirksam. In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreit nimmt der klagende Verbraucherschutzverband die beklagte Privatbank auf Unterlassung folgender Formularbestimmung in Anspruch, die in einer „Rahmenvereinbarung für Wertpapiergeschäfte“ enthalten

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