Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuellauf die Musterfeststellungsklage eines Verbraucherschutzverbandes mit der Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in den Prämiensparverträgen einer Sparkasse zu befassen. Die beklagte Sparkasse schloss seit dem Jahr 1994 mit Verbrauchern sogenannte Prämiensparverträge ab, die eine variable Verzinsung der Spareinlage und ab dem dritten Sparjahr eine der Höhe nach –
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