Das Urteil im „Sympatex-Verfahren“ wegen versuchten Betruges zu Lasten von Anleihegläubigern ist rechtskräftig. Das Landgericht München I hat den Angeklagten wegen Beihilfe zum versuchten Betrug in 261 tateinheitlichen Fällen und falscher uneidlicher Aussage in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von
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