Barabfindung nach Squeeze-out

Im Rahmen der Barabfindung nach einem „Squeeze-out“ der Minderheitsaktionäre ist Stichtag für den dreimonatigen Referenzzeitraum grundsätzlich die Bekanntgabe der Maßnahme, wie der Bundesgerichtshof jetzt in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschied.

In dem jetzt entschiedenen Fall war die Antragsgegnerin Hauptaktionärin, die

Artikel lesen