Insolvenzanfechtung von Barlohnzahlungen

Im Wege des Bargeschäfts erfolgte Lohnzahlungen unterliegend nicht bereits aufgrund der Barzahlung einer Insolvenzanfechtung.

Die Anfechtungstatbestände in §§ 129 ff. InsO ermöglichen es dem Insolvenzverwalter, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Schmälerungen der Insolvenzmasse rückgängig zu machen. Nach § 133 InsO

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Barzahlung von Handwerkerleistungen

Der Bundesfinanzhof hat mehrfach entschieden, dass die begehrte Steuerermäßigung bei Barzahlung (ausnahmslos) nicht in Betracht kommt. Denn die Barzahlung von Handwerkerrechnungen ohne Einbindung eines Kreditinstituts und damit ohne bankmäßige Dokumentation des Zahlungsvorgangs erfüllt die formellen Voraussetzungen der Steuerermäßigung nach §

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Bar geleisteten Kinderbetreuungskosten

Das Erfordernis einer Banküberweisung nach § 4f Satz 5 EStG verstößt nicht gegen europäisches Unionsrecht, etwa weil es zu einer versteckten Diskriminierung ausländischer Au-Pair-Mädchen führt.

Der Ausschluss von Barzahlungen bewirkt offensichtlich keine dem Unionsrecht widersprechende versteckte Diskriminierung, die auch im

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