Basiszins am Ende

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger. Diese Anpassung hat zu Beginn eines jeden Halbjahres zu geschehen und

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Neuer Basiszinssatz ab dem 01.01.2008

Wer mit Zahlungen in Verzug gerät, hat hierauf Verzugszinsen zu zahlen. Diese berechnen sich regelmäßig als X Prozentpunkt über dem Basiszinssatz:

  • 5 Prozentpunkt über dem Basiszinssatz bei Verbrauchergeschäften
  • 8 Prozentpunkt über dem Basiszinssatz bei Handelsgeschäften und
  • 2,5 Prozentpunkt über dem
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Basiszinssatz

Mit der Schuldrechtsreform wurde zum Jahresbeginn 2002 der Basiszinssatz eingeführt. Dieser Basiszinssatz ist insbesondere wichtig für die Verzugszinsen, die gemäß § 288 BGB bei Verbrauchern 5 % und bei Unternehmern 8% über dem Basiszinssatz liegen. Die Höhe des Basiszinssatzes wird

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Neuer Basiszins

Zum 1. Januar 2006 hat sich auch der Basiszinssatz geändert, er beträgt jetzt 1,37% statt bisher 1,17%.

Der Basiszinssatz ist die Grundlage z.B. für die gesetzlichen Verzugszinsen, die bei Verbrauchern 5%, bei Unternehmen 8% über dem Basiszinssatz betragen.

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