Eine empirisch genaue Festlegung der Marktrisikoprämie ist – nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft – nicht möglich. Die Bestimmung des Betafaktors erfolgt unter Berücksichtigung des unternehmenseigenen Betafaktors und der Betafaktoren von Peer Groups. Der Wachstumsabschlag muss nicht notwendig der erwarteten Inflationsrate entsprechen. Angemessen ist eine Abfindung, die dem ausscheidenden Aktionär
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