Ist in einem Arbeitsvertrag die Geltung des Tarifvertrags zur Anpassung des Tarifrechts-Manteltarifrechtliche Vorschriften (BAT-O) in der für den Bereich des Bundes und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) geltenden Fassung vereinbart, so sind nunmehr im Rahmen einer ergänzenden Auslegung des Arbeitsvertrages
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