Soka Bau

Betrug zulasten der Urlaubskasse des Baugewerbes

Der ULAK, einem von den Tarifvertragsparteien gegründeten Verein mit Rechtsfähigkeit aufgrund staatlicher Verleihung, der mit der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG unter „SOKA-BAU“ zusammengefasst ist, ist in den Jahren, für die vom Bundesarbeitsgericht die Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages über das

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Betonpumpenmaschinisten – und ihre Eingruppierung

Ein Betonpumpenmaschinist (Fahrer einer auf einem LKW montierten Betonpumpe) ist nicht in die Lohngruppe 4 (Arbeitnehmer mit einschlägiger Berufsausbildung) des Manteltarifvertrages vom 01.01.2010 für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der Kies, Sand, Naturstein, Leichtzuschlagsstoffe- und Baustoff-Recyclingindustrie sowie für die Mörtel, Transportbeton

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Sozialkassenverfahren des Baugewerbes – und die unwirksamen Allgemeinverbindlichkeitserklärungen

Das Bundesarbeitsgericht hat die Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach § 5 TVG aF für unwirksam erklärt.

Im Einzelnen betrifft dies die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für die Tarifverträge

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