Nach dem Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21.05.1997 in der Fassung vom 26.05.1999, 04.07.2002, 29.10.2003 und 01.06.2018 („TV 13. Monatseinkommen“) haben diejenigen Arbeitnehmer Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen, die in den letzten zwölf Monaten (Bezugszeitraum)
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