Urheberrechte und die Warenverkehrsfreiheit

Die Warenverkehrsfreiheit darf zum Schutz von Urheberrechten eingeschränkt werden. Ein EU-Mitgliedstaat darf daher einen Spediteur wegen Beihilfe zum unerlaubten Verbreiten von Vervielfältigungsstücken urheberrechtlich geschützter Werke in seinem Gebiet strafrechtlich verfolgen, auch wenn diese Werke im Mitgliedstaat des Verkäufers nicht geschützt

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