Vermittelt ein Anlageberater eine Eigentumswohnung zum Zwecke der Alterssicherung, so muss er den Käufer unmissverständlich darauf hinweisen, dass dieser das zum Zwecke der Finanzierung der gekauften Eigentumswohnung aufgenommene Darlehen unter Berücksichtigung der vorgesehenen Endfinanzierung erst im Alter von 78 Jahren vollständig zurückgezahlt haben wird. Zwar ist gerade bei einer Immobilienfinanzierung
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