Höchstaltersgrenze für Prüfsachverständige

Eine generelle Höchstaltersgrenze von 70 Jahren für Prüfsachverständige, wie sie etwa die Hessische Bauordnung für technische Anlagen und Einrichtungen in bestimmten Gebäuden wie Krankenhäusern, Schulen oder Versammlungsstätten vorsieht, ist zulässig. Das Bundesverwaltungsgericht sieht hierdurch weder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz noch europäisches

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Aktenvermerk

Der Bauingenieur als Nachunternehmer

Ein Ausnahmefall in Form enger wirtschaftlicher Beziehung kann nicht allein daraus hergeleitet werden, dass ein Ingenieur als Nachunternehmer über längere Zeit eine Vielzahl von Aufträgen zu einem unter dem Mindestsatz liegenden Pauschalhonorar ausführt.

Einem Ingenieur kann es in Ausnahmefällen nach

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Gerichtsgebäude

Sekundärhaftung für Bauingenieure

Die zur Sekundärhaftung des Architekten entwickelten Grundsätze sind grundsätzlich nicht auf Sonderfachleute anwendbar.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs obliegt dem umfassend beauftragten Architekten im Rahmen seiner Betreuungsaufgabe nicht nur die Wahrung der Auftraggeberrechte gegenüber den Bauunternehmern, sondern auch und zunächst

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Bundesverwaltungsgericht

Konkludente Abnahme beim Baustatiker

Die konkludente Abnahme der Tragwerksplanung kann darin liegen, dass der Besteller nach Fertigstellung der Leistung, Bezahlung der Rechnung des Tragwerkplaners und mehrere Monate nach Einzug in das nahezu fertig gestellte Bauwerk keine Mängel der Tragwerksplanung rügt.

Auch bei einer konkludenten

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Mangel durch übermäßigen Aufwand

Ein Mangel eines Ingenieurwerkes (Architektenwerkes ) kann auch dann vorliegen, wenn die Planung zwar technisch funktionstauglich ist, aber gemessen an der vertraglichen Leistungsverpflichtung ein übermäßiger Aufwand betrieben wird. Denn ein Vertrag über eine Planungsleistung ist, so der Bundesgerichtshof in einer

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