Die Mindestsätze der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in der Fassung aus dem Jahr 2013 sind ungeachtet der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 04.07.2019- in einem laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen weiterhin anwendbar. Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte in einem von der Europäischen Kommission betriebenen Vertragsverletzungsverfahren
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