Hausbau

Das gemische genutzte Stadtteilzentrum – und die Vorsteueraufteilung bei den Baukosten

Bestehen bei Gebäuden, die teilweise umsatzsteuerpflichtig und teilweise umsatzsteuerfrei ve-wendet werden, erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verwendeten Räume, sind die Vorsteuerbeträge nach dem (objektbezogenen) sog. Umsatzschlüssel aufzuteilen. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung aus den Jahren 2016 und 2019. Im Urteilsfall errichtete die Bauherrin

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Betriebliche Bebauung des Ehegattengrundstücks – und die doppelte AfA

rrichtet der Unternehmer-Ehegatte mit eigenen Mitteln ein Gebäude auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück, wird der Nichtunternehmer-Ehegatte -sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Eheleuten getroffen werden- sowohl zivilrechtlicher als auch wirtschaftlicher Eigentümer des auf seinen Miteigentumsanteil entfallenden Gebäudeteils. Dieser Gebäudeteil gehört zu seinem Privatvermögen. Die vom Unternehmer-Ehegatten für die

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Die Baukosten in der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

Verpflichtet sich der Grundstücksverkäufer lediglich zur Errichtung des Rohbaus und beauftragt der Erwerber Dritte mit den Ausbauarbeiten, setzt die Einbeziehung der hierfür aufgewendeten Kosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer voraus, dass die später mit dem Ausbau beauftragten Unternehmen im Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrags mit dem Grundstücksverkäufer personell, wirtschaftlich oder

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Bauaufwendungen im Sanierungsgebiet – und die Bindungswirkung der gemeindlichen Bescheinigung

Die Bindungswirkung des Grundlagenbescheides gemäß § 7h Abs. 2 EStG erstreckt sich auf die in § 7h Abs. 1 EStG benannten Tatbestandsmerkmale. Daher prüft – anders als bisher vom Bundesfinanzhof angenommen – allein die Gemeinde, ob Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S. des § 177 BauGB durchgeführt wurden. Keine Bindungswirkung besteht demgegenüber

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Der Honorarverzicht des Architekten – und die HOAI-Mindestsätze

Ein Honorarverzicht, der zur Unterschreitung der HOAI-Mindestsätze führen würde, ist vor Abschluss der Architektentätigkeit nicht zulässig. Eine Bindung an eine wegen Unterschreitung der Mindestsätze unwirksame Honorarvereinbarung bzw. eine Bindung an eine Schlussrechnung, der dieses unwirksam vereinbarte Honorar zugrunde liegt, kann nur im Ausnahmefall angenommen werden, wenn die Berufung auf die

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Schreibmaschine

Baukosten – und der Auskunftsanspruch des Architekten

War der Architekt aufgrund einer nur teilweisen Beauftragung mit den Leistungsphasen 1 bis 8 der HOAI a. F. nicht mit der Erstellung von Kostenanschlag und Kostenfeststellung befasst und kann er deshalb die anrechenbaren Kosten selbst nicht ermitteln, schuldet der Auftraggeber dem Architekten Auskunft. Dazu gehören ggf. auch diejenigen Auskünfte, die

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Architektenpflichten bei der Kostenplanung

Der Bundesgerichtshof hat die Pflichten eines Architekten im Hinblick auf die Ermittlung und Berücksichtigung der Kosten eines von ihm zu planenden Bauwerks präzisiert: Der Architekt verletzt regelmäßig seine Vertragspflichten, wenn er ohne verlässliche Kenntnis von den wirtschaftlichen Möglichkeiten des privaten Auftraggebers die Planung eines Wohnhauses vornimmt. Die vom Auftraggeber im

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