Notwegerecht – und die Baulast

Die ordnungsmäßige Benutzung eines Wohngrundstücks, welches eine Verbindung mit einem öffentlichen Weg aufweist, erfordert es im Allgemeinen auch dann nicht, dass auf einem verbindungslosen Grundstücksteil mit baurechtlicher Genehmigung errichtete Garagen zum Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt werden können, wenn deren Zufahrt

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Reichweite einer Vereinigungsbaulast

Eine Vereinigungsbaulast muss und kann nicht auf bestimmte Bauvorhaben auf dem vereinigten Baugrundstück beschränkt werden.

Eine Vereinigungsbaulast kann nicht nur von der Einhaltung von Grenzabständen für eine in der Baulast genau bestimmte Bebauung befreien. Der Inhalt einer Vereinigungsbaulast ist in

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Verzicht auf eine Baulast

Privates Interesse am Fortbestand einer Baulast im Sinne des § 92 Abs. 3 Satz 1 NBauO (hier: Vereinigungsbaulast) ist nicht jedes beliebige, sondern nur ein schutzwürdiges Interesse. Ein langfristiges „Vorratsinteresse“ reicht nicht aus; die „baurechtliche Relevanz“ muss fortbestehen.

Nach niedersächsischem

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