Flutkanal

Der Bebauungsplan – und der Hochwasserschutz

In Hochwasserrisikogebieten sind nach § 78b Wasserhaushaltsgesetz bei der Bauleitplanung insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit sowie die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der planerischen Abwägung zu berücksichtigen. 

Mit dieser Begründung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan Nr. 07-52 „Zwischen

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Die Zielrichtung eines Bürgerbegehrens

Um festzustellen, was das Ziel eines Bürgerbegehrens ist, ist nicht allein der Wortlaut der Frage entscheidend. Richtet sich das Bürgerbegehren nach seiner Zielrichtung gegen die vorgesehene Bauleitplanung, ist das Bürgerbegehren unzulässig. Denn in diese dem Gemeinderat obliegende Planungshoheit soll die

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Die Genehmigung von Windkraftanlagen

Windkraftanlagen, die in einem Gebiet errichtet werden sollen, das vollständig von Flächen anderer Kommunen umgeben ist, die durch bestehende Flächennutzungspläne von einer Windenergienutzung ausgeschlossen sind, bedürfen eines besonderen Koordinierungsbedarfs. Werden bei der Zulassung der Windräder die unterschiedlichen Belange weder gegeneinander

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Der Gegenstand eines Bürgerbegehrens

Der Gegenstand eines Bürgerbegehrens bestimmt sich nicht nach dem Wortlaut der Fragestellung, sondern nach seiner Zielrichtung. Bezieht sich ein Bürgerbegehren in Wahrheit nicht auf den Verkauf einer bestimmten Grundstücksfläche, sondern auf deren bauplanungsrechtliche Nutzbarkeit, wendet sich das Bürgerbegehren der Sache

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Das beabsichtigte Bürgerbegehren

Erst, wenn das Zustandekommen eines Bürgerbegehrens förmlich festgestellt ist, darf das betroffene Bezirksamt bis zur Durchführung des Bürgerentscheids grundsätzlich keine dem Bürgerbegehren entgegenstehende Entscheidung mehr treffen. Die bloße Möglichkeit, dass das Bürgerbegehren zustande kommt, rechtfertigt eine Sperrwirkung nicht.

So die

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Bücherregal

Entwicklungssatzung Vechta-Nord

Voraussetzung für die Entwicklungssatzung einer Gemeinde ist regelmäßig, dass ein Bedürfnis nach einheitlicher Vorbereitung und zügiger Durchführung der geplanten Entwicklungsmaßnahmen besteht.

Mit dieser Begründung hat jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts die städtebauliche Entwicklungssatzung „Vechta-Nordwest“ für unwirksam erklärt. Die Stadt Vechta beabsichtigte,

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Regionalplan Heilbronn-Franken 2020

Eine regionalplanerische Regelung, wonach mehrere nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe bei räumlicher Konzentration und raumordnerischen Wirkungen wie bei einem (regionalbedeutsamen) großflächigen Einzelhandelsbetrieb bzw. Einkaufszentrum als Agglomeration anzusehen sind, mit der Folge, dass die für Einzelhandelsgroßprojekte geltenden Ziele auch auf Agglomerationssachverhalte anzuwenden sind,

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Abschnittsweise Planung

Die planende Gemeinde kann grundsätzlich solche Betroffenheiten unberücksichtigt lassen, die sich unmittelbar erst in anderen, regelmäßig späteren Planungen mit anderem Geltungsbereich realisieren; eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist geboten, wenn ein enger konzeptioneller Zusammenhang zwischen den Planungsbereichen besteht, auf den

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Bürgerbegehren und Bauleitplanung

Nach der baden-württembergischen Gemeindeordnung ist ein Bürgerentscheid über über Bauleitpläne (und damit insbesondere auch über Bebauungspläne) nicht zulässig. Dieser Ausschluss umfasst nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Freiburg aber nicht Grundsatzentscheidungen zur Gemeindeentwicklung im Vorfeld eines bauplanerischen Verfahrens, diese können daher zum

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