Reihenhaus

Bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums – und der Beschlusszwang

Ein Wohnungseigentümer, der eine in der Gemeinschaftsordnung nicht vorgesehene bauliche Veränderung vornehmen will, muss einen Gestattungsbeschluss notfalls im Wege der Beschlussersetzungsklage herbeiführen, ehe mit der Baumaßnahme begonnen wird. Mit dieser Entscheidung bejahte nun der Bundesgerichtshof einen „Beschlusszwang“ für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach dem neuen Wohnungseigentumsrecht. Dem zugrunde lag ein Fall aus

Lesen

Ein Mieter, der eigenmächtig handelt

Ist im Mietvertrag vereinbart, dass bauliche Änderungen der Mietsache der schriftlichen Einwilligung des Vermieters bedürfen, schließt das eigenmächtige Veränderungen seitens des Mieters ausdrücklich aus. Es ist daher unerheblich, ob eine eigenmächtige Veränderung durch den Mieter stört oder einen Mangel ausgleicht. Eine solche Regelung im Mietvertrag ist auch wirksam, da sie

Lesen

Trittschall im Altbau

Eine Mietwohnung in einem älteren Gebäude weist, wenn nicht vertraglich etwas anderes vereinbart ist, in schallschutztechnischer Hinsicht keinen Mangel auf, sofern der Trittschallschutz den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entspricht. Das gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn während der Mietzeit in der Wohnung

Lesen