Landstraße

Der umgestürzte Baum auf der Landstraße

Kommt es durch einen umgestürzten Baum auf der Landstraße zu einem Unfall, liegt nur dann eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch das Land vor, wenn – trotz regelmäßiger Kontrollen – Anzeichen übersehen worden sind, die auf eine weitere Gefahr durch den Baum hingewiesen hätten. Mit dieser Begründung hat das Landgericht

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Die Birken in Nachbars Garten

Wenn der Nachbar den nach in dem jeweiligen Bundesland geltenden nachbarrechtlichen Grenzabstand eingehalten hat, besteht kein Anspruch auf Beseitigung von Birken auf dem Nachbargrundstück. Ein Grundstückseigentümer kann daher von seinem Nachbarn in aller Regel die Beseitigung von Bäumen auch nicht wegen der von ihnen ausgehenden natürlichen Immissionen auf sein Grundstück

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