Da das Unionsrecht den Mitgliedstaaten zur Ausrottung des Asiatischen Laubholzbockkäfers vorschreibt, über die BIG FIVE hinaus auch die weiteren benannten Pflanzen innerhalb eines Umkreises von 100 Metern Radius um befallene Pflanzen zu fällen, ist die Entfernung der Gehölze weder unverhältnismäßig
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