Bundesfinanzhof (BFH)

Baumschulenerlass

Die Richtwerte im sogenannten Baumschulenerlass beinhalten nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts eine zulässige Schätzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten der zu bewertenden Pflanzbestände.

Ermittelt ein Land- und Forstwirt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich, so hat er nach § 4 Abs. 1 EStG

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Zuckermais-Garten

Im Rahmen der Feststellung des Einheitswertes ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs der Anbau von sogenanntem Zuckermais bewertungsrechtlich als gärtnerische Nutzung zu beurteilen. Der Anbau von Zuckermais stellt danach auch dann einen Gemüsebau im Sinne von § 40 Abs.

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Baumschulen

Das Bundefinanzministerium hat sein vier Jahre altes Rundschreiben zur Bewertung von mehrjährigen Baumschulkulturen fortgeschrieben und nun auch Regelung für die Wirtschaftsjahre 2006/2007 und 2007/2008 aufgenommen.

Baumschulen haben mit diesem Rundschreiben die Möglichkeit einer vereinfachten Gewinnermittlung.

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