Niedersächsisches Oberverwaltungsgerichts

Wohnnutzung und faktisches Kerngebiet

Bei einer mehr als unerheblichen Wohnnutzung in der näheren Umgebung des Vorhabengrundstücks scheidet die Annahme eines faktischen Kerngebiets aus. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall begehrt die klagende Grundstückseigentümerin einen Bauvorbescheid

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4 Fachmärkte oder ein Einkaufszentrum

Grundsätzlich sind mehrere Fachmärkte untereinem Dach mit einer Verkaufsfläche von jeweils weniger als 800 m² grundsätzlich in einem Gewerbegebiet zulässig, aber nach der Vorschrift des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung könnengroßflächige Einzelhandelsbetriebe und Einkaufszentren nur in sog. Sondergebieten verwirklicht werden.

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Die Block­hüt­te an der Gartengrenze

Rechts­grund­la­ge für eine Fest­set­zung in einem Be­bau­ungs­plan, wo­nach Ge­bäu­de als Ne­ben­an­la­gen i.S.v. § 14 BauN­VO auf den nicht über­bau­ba­ren Grund­stücks­flä­chen un­zu­läs­sig sind, ist § 23 Abs. 5 Satz 1 BauN­VO. § 23 Abs. 5 Satz 1 BauN­VO ist eine ab­schlie­ßen­de

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