Das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme gilt auch für Vorhaben zur Errichtung von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge im Innenstadtbereich. Auch ein Parkplatz für Elektroautos kann daher rücksichtslos sein. In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall hatte die Eigentümerin eines Grundstücks in Berlin-Prenzlauer Berg geklagt. Das Grundstück ist mit einem fünfgeschossigen Vorder-
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